Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berliner Gymnasien, die zu rund 90% Mitglieder der VOB sind, bemühen sich mit aller Kraft darum, die Bildungsabschlüsse Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abitur im Interesse der Schülerinnen und Schüler auch in diesen schwer organisierbaren Zeiten sicherzustellen. Für den dabei erbrachten Einsatz, der weit über das vertretbare Maß hinausgeht, möchte ich allen meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich danken. Bitte passen auch Sie auf sich auf und bleiben schön gesund!
Der Bildungsabschluss Berufbildungsreife wird an den Berliner Gymnasien mit der Versetzung aus der Klasse 9 in die Klasse 10 erreicht. Versetzungsentscheidungen am Ende der Jahrgangsstufe 9 werden an allen Berliner Gymnasien möglich sein, egal, wie dieses Schuljahr sich weiterhin entwicklen wird.
Die Bildungsabschlüsse erweiterte Berufsbildungsreife und MSA werden an den Berliner Gymnasien nach Feststellung der Noten in den in Berlin üblichen Prüfungen und unter Berücksichtigung der Jahresnoten vergeben. Die Prüfungen wurden zuletzt vom ursprünglich vorgesehenen Termin auf den ursprünglich vorgesehen Nachschreibetermin verschoben. Der Vorsitzende der VOB hat die Senatsbildungsverwaltung vor diesem Prozess auf der Grundlage der Beschlüsse der VOB beraten und dabei auch auf Alternativen für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2019/2020 zur Feststellung des individuell von jedem Lernenden erreichten Bildungsabschlusses hingewiesen.
Für das Abitur 2020 steht der Vorsitzende der VOB den politisch Verantwortlichen und der Zentrale der SEN BJF jederzeit zur Beratung zur Verfügung. Diese wurde auch am 12./13./16.03.2020 von der Zentrale der SEN BJF erwünscht und eingeholt.
Als Vorsitzender der VOB möchte ich allen Berliner Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnaisen empfehlen, nur in schulisch begründeten Ausnahmefällen (wie zum Beispiel dem Unterrichtsausfall in einem Kurs des Abiturjahrgangs für einen längeren, schon weit vor der gestrigen Schulschließung begonnenen Zeitraum) vom ursprünglichen Abiturtermin wegzugehen und die Prüfung am ursprünglich geplanten Nachschreibetermin stattfinden zu lassen. Für diese Empfehlung gibt es mehrere Gründe, der offensichtlichste ist, dass auch im Berliner Abiturientenjahrgang 2020 im Laufe der nächsten Wochen die Erkrankungsrate ansteigen dürfte. Da das Land Berlin an der Durchführung aller Abiturprüfungen festhalten möchte, ist das Handeln der Schulleiterinnen ud Schulleiter vor Ort darauf ausgerichtet, durch fürsorgliche, umsichtige und alle Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigende Entscheidungen ein möglichst hohe „Durchprüfungsrate“ innerhalb des eigenen Abiturientenjahrgangs zu ermöglichen und zu erzielen. Dazu sollte man die ursprünglichen Prüfungstermine nicht unnötig verstreichen lassen und dadurch die Entscheidungen „nach hinten“ schieben. Es wäre fatal, wenn am Ende des Prüfungszeitraumes größere Anteile des Berliner Abiturientenjahrgangs nur eine, zwei, drei oder vier und eben nicht alle fünf Prüfungsergebnisse hätte.