Die Regierungsfraktionen streben am Donnerstag dieser Woche eine Änderung des Berliner Schulgesetzes an. Es soll u.a. durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler freiwillig im Schuljahr 21/22 die derzeit besuchte Klassenstufe wiederholen können. Alle Schulen müssten infolge dieser angestrebten Veränderung jede von Eltern erwünschte Wiederholung einer Klasse ermöglichen. Absicherungsmaßnahmen wie zusätzliche personelle und räumliche Ressourcen für diesen Vorschlag: Fehlanzeige!