Die neue Pflicht, ab dem 19.04.21 Schnelltests nun zweimal pro Woche in der Schule durchzuführen, wird in der VOB überaus kritisch gesehen. Ziel der Schnelltests ist es, Infektionsketten in der Schule zu vermeiden. […] Selbstverständlich unterstützen die Mitglieder der VOB die Schnelltestung von Lehrkräften und Lernenden, aber im Falle der Schnelltestung der Lernenden nicht wie von der Senatsverwaltung vorgesehen!