Am 29.06.17 fand im Schulausschuss des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zu diesem Thema statt. Neben der Schulleiterin der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule, Frau Bauch, und dem Leiter des LISUMs, Herrn Dr. Bieber, wurde auch der Vorsitzende der VOB angehört. Das Manuskript seiner Stellungnahme finden Sie hier.
Im Anschluss an die drei Stellungnahmen ergab sich eine muntere Diskussion im Rahmen der Anhörung. Alle drei Anzuhörenden hatten dabei jeweils noch einmal die Gelegenheit zu einem Redebeitrag. Wenn das Wortprotokoll dieser Ausschussitzung vorliegen wird, wird es hier einen Link dazu geben.
Den Vergleich der Berliner Gymnasien mit dem VW-Diesel-Motor durch die Vertreterin der LINKEN im Ausschuss wies als erster der Abgeordnete Freesdorf (FDP) entschieden zurück. Von Vertretern aus den Regierungsfraktionen wurde der einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 auch deshalb begrüßt, weil es nun eine Grundlage dafür gäbe, in der Grundschule Versäumtes danach aufzuarbeiten. Gleichermaßen wurde von diesen Vertretern nun ein einheitlicher Rahmenlehrplan auch für die Oberstufe angefragt. Der Bildungsstaatsekretär, Mark Rackles (SPD), wies auf den sehr langen Anhörungsprozess für den Rahmenlehrplan 1 bis 10 hin.
Dazu ist anzumerken:
- Die Abgeordnete Kittler (DIE LINKE), die den oben erwähnten Vergleich tätigte, hatte offensichtlich das vom VOB-Vorsitzenden benutzte Bild von den verschiedenen Automodellen und dem einheitlichen Motor nicht verstanden. Denn in diesem Bild wären die Berliner und die Brandenburger Grundschulen, die Berliner und die Brandenburger Gymnasien, die Berliner ISS’n und die Brandenburger Ober- und Gesamtschulen die verschiedenen Automodelle und der „Einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg“ der einheitliche Motor, dessen Einbau vom VOB-Vorsitzenden kritisiert wurde.
- Die Zusammenführung der bisher getrennten Rahmenpläne für die Grundschulen und die Oberschularten damit zu begründen, dass nun an der Grundschule Versäumtes an den Oberschulen besser nachzuarbeiten sei, entfaltet eine sehr eigentümliche Logik. Die Berliner und Brandenburger Gymnasien kämen jedenfalls nie auf die Idee, nun müssten auch ihre Lehrpläne mit den der Universitäten zusammengeführt werden. Vielmehr ist und bleibt es Anspruch der Gymnasien, ihren Absolventen nicht nur die Hochschulzugangsberechtigung zu attestieren, sondern sie auch umfassend auch auf ein Hochschulstudium vorbereitet zu haben.
- Die Forderung nach einem einheitlichen Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe für Berlin und Brandenburg zeigt ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der Einfordernden an. Offensichtlich ist diesen entgangen, das Berlin und Brandenburg derzeit völlig unterschiedliche Formen der vier Qualifikationssemester für das Abitur anbieten. Berlin setzt auf die bewährten Grund- und Leistungskurse, während Brandenburg erst in einigen Jahren zu diesem Prinzip zurückkehren möchte. Offensichtlich blenden die Einfordernden auch aus, dass Berlin noch immer nicht die nach KMK-Vereinbarung grundsätzlich dreijährige gymnasiale Oberstufe im Schulgesetz verankert hat und Berlin nach wie vor eine „zweijährige Oberstufe an den Gymnasien“ regelt und damit gegen die KMK-Vereinbarung verstößt. Ebenso wird ausgeblendet, dass der „Einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg“ in der Niveaustufe H bereits jetzt das regelt, was an den Berliner ISS’n und den Brandenburger Ober-und Gesamtschulen (erst) in der Jahrgangsstufe 11 zu erreichen ist.
- Der Bildungsstaatssekretär hat mit der sehr langen Anhörungsphase selbstverständlich recht. Gleichermaßen greift dieser Hinweis den eigentlichen Kritikpunkt nicht auf. Denn es gab eben vorher keinen gesellschaftlichen Kompromiss dafür, die Rahmenpläne für die Grundschule und die einzelnen Oberschulformen in einem einheitlichen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zusammenzufassen. Dieser Paradigmenwechsel wurde öffentlich erst bekannt, als der erste Entwurf vorlag, der dann – und das ist korrekt – eine sehr lange Anhörungsphase durchlief.
Der VOB-Vorsitzende hatte im Meinungsbildungsprozess in der Vereinigung immer die Haltung vertreten, Berlin (ggf. auch Berlin und Brandenburg gemeinsam) benötigt (benötigen)
a) einen Rahmenplan für die Berliner (und ggf. auch Brandenburger) Grundschule von 1 bis 4,
b) einen Rahmenplan für das Berliner (und ggf. auch für das Brandenburger) Gymnasium für den durchgängigen gymnasialen Bildungsgang von 5 bis 12, der für die Berliner (und ggf. auch Brandenburger) Grundschule die Orientierung für das in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu Erreichende darstellt,
c) einen Rahmenplan für die Berliner ISS (und ggf. auch für die Brandenburger Ober- und Gesamtschulen) für deren Bildungsgang von 7 bis 10,
d) einen Rahmenplan für die dreijährige gymnasiale Oberstufen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 für die gymnasialen Oberstufen an den Berliner ISS und an den Berliner OSZ (und ggf. für die Brandenburger Oberstufen, die in zum Abitur in der Jahrgangsstufe 13 führen).