Zitat aus dem Schulgesetz des Freistaates Thüringen von 2003:
„§ 7 Gymnasium
(1) Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule ist nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen, ein Übertritt aus der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8. Der Übertritt in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums ist auch mit dem Realschulabschluss möglich.
(2) Voraussetzung für den Übertritt in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung in Form eines Probeunterrichts. Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn sie ergibt, dass der Schüler für den Besuch des Gymnasiums offensichtlich ungeeignet ist. Ein Schüler ist dann nicht geeignet, wenn nach seiner Befähigung und Leistung aufgrund einer pädagogischen Prognose eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht im Gymnasium nicht erwartet werden kann. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn bei einem Schüler aufgrund des Erreichens bestimmter Leistungsvoraussetzungen in einzelnen Fächern oder des Vorliegens einer auf seinen bisherigen Leistungen, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft beruhenden Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums eine erfolgreiche Mitarbeit am Gymnasium erwartet werden kann. ….
(3) Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.
(4) Die Klassenstufen 10 bis 12 bilden die Thüringer Oberstufe. Die Klassenstufe 10 bildet die Einführungsphase und die Klassenstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase. …“
Die beigefügte Pressemitteilung der VOB beschäftigt sich mit der Schulgesetzgebung und der daraus folgenden Realität der gymnasialen Oberstufe an den Berliner Gymnasien.
Zugegeben: Das Thüringische Schulgesetz gäbe mehrere Anlässe, um über Berliner Realitäten zu sprechen…
Die VOB wirft mit ihrer Pressemitteilung vom März 2017 jedoch konkret einen Blick auf die Realität der Berliner Jugendlichen, die an einem Berliner Gymnasium in einem 12-jährigen Bildungsgang das Abitur (erstmalig in 2012) abgelegt haben bzw. derzeit und zukünftig ablegen.
Denn es stellen sich mit Blick nach Thüringen folgende Fragen:
- Warum wurde in einem Bundesland, in dem derzeit sowohl der Ministerpräsident als auch die Kultusministerin der Partei „Die Linke“ angehören, eine Vereinbarung, die das Bundesland Thüringen in der KMK mitgetragen hat, in die Schulgesetzgebung überführt (und auch bis heute beibehalten), in Berlin aber ignoriert man auf politischer Ebene, also bei der Gesetzgebung, was Berlin in der KMK mit vereinbart hat?
- Warum wird in Berlin, wo zuletzt am Ende der letzten Legislatur eine Schulgesetzänderung vollzogen wurde, nicht endlich diese vom Bundesland Berlin in der KMK mitgetragene Vereinbarung in die Schulgesetzgebung überführt?
- Möchte gar das Land Berlin das Berliner Abitur, das an den Berliner Gymnasien abgelegt wurde, der Gefahr aussetzen, in anderen Bundesländern nicht anerkannt zu werden?
Die VOB hat (fast) alle Bemühungen der aktuellen und der beiden vorangegangenen Berliner Landesregierungen unterstützt, in Berlin ein Zwei-Säulen-Modell zu installieren, auszugestalten und zu entwickeln.
Mit Unterstützung aller Mitglieder der VOB haben in Berlin seit 2012 rund 60.000 junge Berliner an einem Berliner Gymnasium ihr Abitur am Ende der Jahrgangsstufe 12 überreicht bekommen.
Die VOB hat sehr maßgeblich dazu beigetragen, dass es in Berlin nicht zu einer öffentlichen und völlig unnötigen Diskussion über eine „Rolle rückwärts hin zu einem Abitur in der Jahrgangsstufe 13 auch an den Berliner Gymnasien“ gekommen ist.
Die VOB steht nach wie vor zum Zwei-Säulen-Modell und zum Abitur an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 12.
Doch die VOB fordert seit Jahren auch Veränderungen.
Sie ist sich in den meisten dieser Forderungen von den Grundsätzen und sehr oft bis ins Detail mit anderen Verbänden und Gremien auf Landesebene einig.
Die Forderungen der VOB betreffen u.a.:
- Schulgesetzliche Veränderungen (wie die hier angesprochene)
- Die Sanierung auch der bestehenden Schulstandorte der Gymnasien
- Eine realistische Perspektive für den Lehrernachwuchs in Berlin
- Anspruchsvolle und differenzierte Rahmenplanvorgaben mit einem eigenen Rahmenplan für das Gymnasium
- Veränderungen für die Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien
- Eine bedarfsgerechten Ausbau der Angebote ab Klassenstufe 5 an den Berliner Gymnasien zur Stärkung von G8
- Eine Neugestaltung der Leitungszeit an allen Berliner Schulen
- Mehr Selbstverantwortung für die Gymnasien
Es ist nun an der Zeit, dass die Politik liefert.
Es ist zu wenig, wenn sich die Politik einseitig auf eine Unterstützung der Schulleiterverbände, also auch der VOB verlässt, deren Forderungen aber weitestgehend ignoriert!
Eine bedarfsgerechte Bildungspolitik in Berlin muss sich endlich von der Illusion einer lang- oder gar mittelfristig erreichbaren, flächendeckenden Einführung der Gemeinschaftsschule als „Berliner Einheitsschule“ lösen.
Wer sich einer solchen Illusion verschrieben hat, verliert leicht den Blick für die Realität.