Nur in Berlin und in Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Schuljahre. Dieses hat historische Gründe: Auf der Grundlage eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses aus der Nachkriegszeit wurde mit Blick auf eine baldige Wiedervereinigung der vier Sektoren der Stadt die Erweiterung der Grundschulzeit auf sechs Jahre beschlossen und zum 01.09.1952 die sechsjährige Grundschule in den drei westlichen Sektoren (als Antwort auf ie Schulreform im sowjetischen Sektor) der Stadt eingeführt hat. Brandenburg wiederum hat 1991 auch mit Blick auf eine mögliche Gründung eines Bundeslandes Berlin/Brandenburg die Regelung aus dem ehemaligen Westteil der Stadt übernommen- wie auch der ehemalige Ostteil der Stadt. Nun ist die Wiedervereinigung unserer Stadt zum Glück nicht nur geschehen, sondern auch weitestgehend gelungen; es ist Zeit, auch im Kreis der Anhänger der sechsjährigen Grundschule zu akzeptieren, dass die sechsjährige Grundschule kein Erfolgsmodell für alle dort Lernenden ist. Das wissen unterdessen viele, viele Elterngenerationen in Berlin und Brandenburg.
Die VOB möchte, dass alle Berliner Gymnasien so viele G8-Züge anbieten dürfen, wie es das jeweilige Gymnasium für den jeweiligen Zeitpunkt für richtig hält.Doch das ist derzeit unmöglich, denn seit der Bildung der ersten rot-/roten Landesregierung ist die Anzahl der Plätze an staatlichen Gymnasien auf 70 Züge begrenzt. Diese Obergrenze hat keine der nachfolgenden Landesregierungen gekippt.
Doch die rund 2000 Plätze an den staatlichen Berliner Gymnasien ab Klassenstufe 5 reichen nun schon lange nicht mehr. Der Tagesspiegel berichtete zuletzt darüber.