Senatorin Scheeres hat angekündigt, dass das Land Berlin bei der nächsten Novelle des Schulgesetzes die Passagen zur gymnasialen Oberstufe entsprechend der von Berlin unterzeichneten KMK-Vereinbarung umgestalten wird. Dieses Gesetzesvorhaben findet die volle Unterstützung der VOB, denn dann wird auch im Schulgesetz von Berlin (aus der Sicht der VOB: endlich) klar gestellt sein, dass die gymnasiale Oberstufe grundsätzlich drei Schuljahre umfasst. An den ISS in Berlin sind das die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und an den Berliner Gymnasien sind es die Jahrgangsstufen 10 bis 12.
Die Senatorin hat auch angekündigt, dass sie eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um das erste Jahr der dreijährigen Oberstufe, also um die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 11 der ISS) einsetzen wird. Diese Ankündigung wird von der VOB ebenfalls sehr begrüßt. Die VOB geht davon aus, dass die Arbeitsgruppe gesprächs- und zieloffen handeln darf und wird. Ein Thema dieser Arbeitsgruppe dürfte auch die zukünftige Gestaltung des MSA in Berlin werden. Die VOB stimmt dabei zu 100% mit der Senatorin überein, dass auch zukünftig der MSA sowohl an den Berliner Sekundarschulen als auch an den Berliner Gymnasien vergeben werden muss.
Unabhängig vom Grundsatz einer Feststellung eines Mittleren Schulabschlusses setzt sich die VOB weiterhin für eine Reform des Weges dorthin ein.
In diesem Zusammenhang ist interessant:
- Neben der VOB sind sowohl der Landeselternausschuss (LEA) als auch weite Teile der Schulleiterschaft der ISS mit dem derzeitigen Weg zur Vergabe des MSA (und zum Übergang in die dreijährige gymnasiale Oberstufe an den ISS bzw. zum Übergang in das 1. Semester der Qualifikationsphase innerhalb der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien) nicht einverstanden.
- An den Gymnasien in Berlin sind die Kriterien für eine positive Versetzungsentscheidung von der Klasse 10 in das 1. Semester der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe bedeutend härter als die für das Erreichen eines bestandenen Prüfungsteils in der derzeitigen Form des MSA in Berlin.
- Von vielen ISS-Schulleitern werden die Kriterien für den Übergang in die Einführungsphase (Klasse 11 der ISS) als zu weich bezeichnet.
- In keinem anderen Bundesland nehmen alle Gymnasiasten an Prüfungen zum MSA mit dem Ziel teil, dass deren Bestehen einen Übergang in die SEK II mitregelt. Die meisten Bundesländer entscheiden allein auf der Grundlage der Versetzungsentscheidung an den Gymnasien die Vergabe des MSA. Das Vorgehen in Bremen zur Vergabe des MSA für Gymnasiasten hat dabei viele Parallelen zum Vorschlag der VOB für eine Reform des MSA in Berlin.
- Die VOB setzt sich dafür ein, das Niveau aller zentralen Prüfungen zu erhöhen. Zu dem Thema des Anspruches bei zentralen Prüfungen erschien am heutigen Tag ein interessanter Artikel im Tagesspiegel.
- Nach Auffassung der VOB sollten zentrale Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 zu einem echten Wertmaßstab für diejenigen Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die am Ende der Schulbesuchspflicht die Berliner Schule verlassen. Für die an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 10 lernenden Schülerinnen und Schüler müssen (noch im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10) klare Prognoseinstrumente eingeführt werden, die eine belastbare Prognose für einen möglichen Erfolg in der Qualifikationsphase ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die dabei keine positive Prognose erhalten, sollten zur Teilnahme an neugestalteten zentralen Prüfungen verpflichtet werden. Eine Teilnahme sollte auch den Gymnasiasten ermöglicht werden, deren Erziehungsberechtigte das wünschen.