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Anstehende Veränderungen der Verordnung für die Sekundarstufe I (SEK I-VO) und für die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)

Die Senatsbildungsverwaltung plant Neufassungen der SEK I-VO und der VO-GO. Unzweifelhaft sind diese Neufassungen nötig; viel zu lange wurden sie verzögert. Einige der Neuerungen in den beiden Verordnungen werden von der VOB ausdrücklich begrüßt, so z.B. die Möglichkeit, dass die Berliner Schulen nun (durch Beschluss der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte) entscheiden können, ob an der jeweiligen Schule den in der Qualifikationsphase zum Abitur Lernenden die Wahlmöglichkeit zwischen der Belegung von zwei oder von drei Leistungsfächern angeboten wird.

Zu den derzeit vorliegenden Neufassungen der SEKI-VO und der VO-GO hat der Sprecher der VOB eine erste Stellungnahme abgegeben (hier nachlesbar). Die Hauptversammlung der VOB wird sich am 20.06.17 auch mit diesem Thema beschäftigen.