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Beurlaubungen für Demonstrationsteilnahmen? Ein klares NEIN !

„Die Kinder und Jugendlichen üben bei den Klimastreiks ihre demokratischen Rechte aus – daran dürfen sie nicht gehindert werden. Wir erwarten von Senatorin Scheeres, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit zu gewährleisten, indem sie die Schulleitungen anweist, Schülerinnen und Schüler auf Antrag für die Demonstrationen zu beurlauben.“ Dieses forderte Nina Stehr auf dem Kleinen Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Berlins am 13.03.19.

Die Zukunft der Generation, der jetzt an den Berliner Schulen unterrichtet wird, und der Generation der Kinder und Enkelkinder der derzeit an den Berliner Schulen Lernenden beschäftigt Berlins Schulleiterinnen und Schulleiter. Berlins Schulleiterinnen und Schulleiter finden es  gut, wenn sich die Kinder und Jugendliche für Nachhaltigkeit engagieren.

Kinder und Jugendliche dürfen in unserem Land demonstrieren. Dieses Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut und wahrlich nicht in allen Ländern auf der Welt eine Selbstverständlichkeit. Gleichermaßen gibt es in Deutschland aber auch eine Schulpflicht. Auch diese ist ein hohes Gut; in einigen Ländern wünschten sich Kinder, zur Schule gehen zu dürfen.

Eine Demonstrationsteilnahme während der Schulzeit kann nicht vor dem Hintergrund entschieden werden, wie die Schulleitung zu den Inhalten einer Demonstration steht. Das Recht auf Demonstrationen schränkt nicht die Schulpflicht, die in Deutschland den Besuch von zehn Schuljahren umfasst, ein. Nicht mehr Schulpflichtige, also Lernende, die über die zehnjährige Schulpflicht hinweg die Schule z.B. mit dem Ziel des Ablegens eines Abiturs besuchen, haben eine Teilnahmepflicht am Unterricht. Erfolgt die Teilnahme an einer Demonstration an einem Schultag, muss jede Nichtteilnahme am Unterricht im Zusammenhang mit einer Teilnahme an einer Demonstration als unentschuldigte Fehlzeit gewertet werden. Fehlzeiten im Zusammenhang mit einer Demonstrationsteilnahme während der Unterrichtszeit sind daher auch auf Zeugnisse als unentschuldigt auszuweisen.

Senatorin Scheeres muss die Aufforderung der Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen zurückweisen, so wie zukünftige Bildungssenatorinnen und Bildungssenatoren mögliche zukünftige Forderungen von anderen Parteivorsitzenden zurückweisen müssen, für eine Teilnahme an Demonstrationen mit anderen Zielen eine Beurlaubung auszusprechen.