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VOB fordert andere Regelungen bezüglich der Sommerferien – Berlin soll in der KMK und im Bundesrat initiativ werden

Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 auch mit dem Thema der rotierenden Ferienzeiten und deren Auswirkungen auf die Länge des Unterrichts in der Qualifikationsphase und auf die Organisation des Schuljahres beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen:

Die VOB fordert den Senat von Berlin auf, sich in der KMK und im Bundesrat dafür einzusetzen, die Rotation der Ferienzeiten (speziell der Sommerferien) zugunsten fester Sommerferienzeiten zu beenden, um einen vergleichbaren Umfang der in jedem Schuljahr zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit und vergleichbare Schuljahresabläufe zu ermöglichen. Eine Gruppierung der Bundesländer erscheint dafür sinnvoll.

Hintergrund:

Nur die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben feste Sommerferienzeiten, die den August und zwei Septemberwochen umfassen. Alle anderen Bundesländer haben rotierende Ferienzeiten. Diese Rotation führt zu erheblichen Komplikationen.

Da eine einheitliche Ferienordnung für die gesamte Bundesrepublik, vergleichbar mit den zentral festgesetzten Ferienzeiten für ganz Frankreich, nicht zu erwarten ist, sollte im Interesse der Organisierbarkeit der Schuljahresabläufe und insbesondere der Prüfungen, aber vor allem auch im Interesse der Lernenden die Rotation der Sommerferienzeiten beendet werden.

Aus der Sicht der Lernenden betrifft die unterschiedlich lange Lernzeit in den Qualifikationssemestern Q1 bis Q4 Jugendliche aller Bundesländer, außer eben in Baden-Württemberg und Bayern. Sie betrifft vor allem auch für Jugendliche eines Abiturjahrgangs zu: Denn in Abhängigkeit von den jeweiligen Ferienzeiten kann es sein, dass Jugendliche im Bundesland A insgesamt bis zu neun Wochen weniger Unterricht in den vier Semestern der Q-Phase hatten als Jugendliche im Bundesland B. Dennoch müssen sich die Jugendlichen in den Bundesländern A und B gleichen Abituranforderungen stellen. Die unterschiedliche Anzahl der Unterrichtswochen in den Bundesländern mit rotierenden Ferienzeiten in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren (65 bis 75) ist ein nicht mehr übersehbarer Fakt. Als Vergleich eignen sich die i.d.R. konstanten 72 Unterrichtswochen in BW/BY. In Berlin umfassten die vier Semester zuletzt in „ungünstigen“ zwei Schuljahren insgesamt acht Unterrichtswochen weniger als in zwei „günstigen“ Schuljahren (bezüglich der rotierenden Ferienzeiten).

Gruppiert man die Bundesländer, können diese immer noch an z.B. vier verschiedenen Zeitpunkten mit den Sommerferien beginnen und enden.

Auch bezüglich der Anzahl der Unterrichtswochen in der Qualifikationsphase zum Abitur muss eine normierende Regelung gefunden werden