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VOB setzt sich für Veränderungen bei den dienstlichen Beurteilungen und bei den Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen ein

Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 mit dem Beurteilungswesen und den Funktionsstellenbesetzungsverfahren beschäftigt. In diesem Zusammenhang sind folgende Beschlüsse getroffen worden:

Die VOB empfiehlt, zukünftig dienstliche Beurteilungen ausschließlich als Anlassbeurteilungen zu fertigen.

Anlassbeurteilungen sollen auf einem gewichtungsvariablen Kriterienkatalog, welcher sich an dem Anlass der Beurteilung orientiert, basieren.

Für alle Stellenbesetzungsverfahren soll zukünftig ein Assessment-Center eingerichtet werden.

Die Verfahrensleitung aller Stellenbesetzungsverfahren, einschließlich der Besetzung der Stelle der Ständigen Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters, soll zukünftig bei der Schulleiterin/dem Schulleiter liegen, und zwar bis zur Fertigung des Auswahlvermerks. Diese Zuständigkeit soll auch den Abbruch von Verfahren umfassen.

Es soll eine Regelung gefunden werden, dass dienstliche Beurteilungen von Bewerbern für Funktionsstellen ihre Gültigkeit bis zum Abschluss des Verfahrens zur Besetzung der Funktionsstelle behalten.

Für die Auswahl einer geeigneten Bewerberin/eines geeigneten Bewerbers soll die Gewichtung zwischen Auswahlverfahren und Dienstlicher Beurteilung deutlich zu Gunsten beider Gesprächsanteile (Beratungsgespräch und strukturiertes Auswahlgespräch) verändert werden.

Die VOB fordert die Dienstbehörde auf, für die Schaffung erforderlicher Grundlagen die notwendigen Veränderungen zu veranlassen.