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Die VOB begrüßt das Ende des Berliner Alleingangs bei den Prüfungen zum MSA an Gymnasien

  • In keinem anderen Bundesland wird am Gymnasium der Mittlere Schulabschluss (MSA) mit einer Prüfung auf dem Niveau der 9.Klasse vergeben.
  • Bis auf Brandenburg (und zukünftig NRW G9) erreichen die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in allen Bundesländern den Mittleren Schulabschluss durch die Versetzung.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden in der 10. Klasse am Gymnasium auf dem Niveau der 11. Klasse an der Integrierten Sekundarstufe unterrichtet.
  • Die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium absolvieren weiterhin eine Präsentationsleistung.