VOB fordert die Senatorin auf, endlich im Sinne der Schulleitungen zu handeln
Die VOB beschloss in Kloster Chorin erneut: Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Ständigen Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Abteilungsleiter sind in jedem Fall zu verbeamten. Bei deren Ausscheiden aus dem Amt sind die Nachfolger so zügig zu bestimmen, dass es eine unmittelbare Amtsübergabe geben kann. Die Unterrichtsverpflichtungen …