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Jeden Bezug zur Praxis verloren

Die neue Pflicht, ab dem 19.04.21 Schnelltests nun zweimal pro Woche in der Schule durchzuführen, wird in der VOB überaus kritisch gesehen. Ziel der Schnelltests ist es, Infektionsketten in der Schule zu vermeiden. […] Selbstverständlich unterstützen die Mitglieder der VOB die Schnelltestung von Lehrkräften und Lernenden, aber im Falle der Schnelltestung der Lernenden nicht wie von der Senatsverwaltung vorgesehen!

100 % für das Abitur, 100 % für das Impfen! Testen in die Verantwortung der Schulleitungen!

Endlich sind gestern Abend Entscheidungen getroffen worden – erneut einmal mehr, ohne sich mit Praktikern abzustimmen und erneut einmal mehr ohne angemessene Berücksichtigung wichtiger Erkenntnisse.

Die Mitglieder der VOB unterstützen das Vorhaben des Senats zur Durchführung aller
Abiturprüfungen. Das Abitur 2021 muss jetzt auch weiterhin Vorrang haben! Abitur in der
Pandemie ist hochgradig raum- und personalintensiv. Dazu ist parallel nicht alles möglich!

Berlins Schülerinnen und Schüler verdienen mehr! Kluges Handeln ist nötig.

Die Regierungsfraktionen streben am Donnerstag dieser Woche eine Änderung des Berliner Schulgesetzes an. Es soll u.a. durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden, dass alle Schülerinnen und Schüler freiwillig im Schuljahr 21/22 die derzeit besuchte Klassenstufe wiederholen können. Alle Schulen müssten infolge dieser angestrebten Veränderung jede von Eltern erwünschte Wiederholung einer Klasse ermöglichen. Absicherungsmaßnahmen wie zusätzliche personelle und räumliche Ressourcen für diesen Vorschlag: Fehlanzeige!

Sicherheit in der anhaltenden Pandemie schaffen!

Wie schon nach den Herbst- ist auch nach den Weihnachtsferien dafür Sorge zu tragen, dass möglichst keine Infektionsketten in die Schulen getragen werden. Die präsenzfreie Unterrichtswoche ist dafür ein geeignetes Mittel. Wichtig ist, dass der Lernprozess ab dem 04.01.21 fortgesetzt wird. Das ist – von den LernanfängerInnen bis zu den AbiturientInnen – gleichermaßen für den jeweiligen Lernprozess wichtig.

Der Stand am Ende der Osterferien

Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MP der Bundesländer am 15.04.2020 hat der Berliner Senat den weiteren Fahrplan für den Bereich Schule entsprechend der Vorschläge der Bildungssenatorin beschlossen.

Die Bildungssenatorin erläuterte dem Inforadio vom RBB das Vorgehen in einem Interview und ihre Verwaltung gab folgende Pressemitteilung heraus.

Das Inforadio vom RBB führte auch mit dem Vorsitzenden der VOB am heutigen Tag ein Interview.

 

Wie erwartet: Am 24. März sagte das erste Bundesland die Abiturprüfungen für 2020 ab.

Am Morgen des 24.03.2020 bat die Berliner Zeitung um ein Interview mit dem Vorsitzenden der VOB, das ich der Berliner Zeitung auch gewährt habe. Mitten in der Autorisierung dieses Interviews kam die Nachricht, die ich bereits letzten Freitag für den gestrigen Dienstag prognostiziert hatte: Das erste Bundesland sagt  die Abiturprüfungen ab. Diese Meldung wurde dann noch am Nachmittag in das am Morgen geführte Interview eingearbeitet. (Spätere Anmerkung: Das Bundesland Schleswig-Holstein hat die Ankündigung der Absage der Abiturprüfungen 2020 in SWH in der KMK wieder zurückgezogen.)

Hier der Wortlaut des Interviews: https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/schulleiter-treptow-wir-koennen-die-abiturpruefungen-nicht-immer-weiter-verschieben-li.79465

Am gestrigen 24.03.2020 ist dann auch noch ein neuer Prüfungsplan erschienen. Ich habe zu diesem gegenüber der Senatorin, der Staatsekretärin und der Verwaltung ausführlich per Mail reagiert und begründet, warum dieser neue Prüfungsplan einfach nicht umsetzbar ist.

VOB empfiehlt klare Entscheidungen und verantwortungsvolles Handeln für die Lernenden aus der derzeitigen Jahrgangsstufe 10 und der derzeitigen Abiturjahrgangsstufe

Am 21. März hat die Bildungssenatorin eine Entscheidung zu allen bis zum Beginn der Osterferien anstehenden Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und im Abitur getroffen. Diese Entscheidung ist verantwortungsvoll und sie war dringend notwendig. Für die VOB habe ich als Sprecher am Wochenende Anfragen von Medien beantwortet und diese Antworten fanden Eingang in u.a. folgende Berichterstattungen:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-protesten-von-schuelern-und-schulleitern-scheeres-verschiebt-msa-und-abiturtermine/25668132.html

https://www.berliner-zeitung.de/lernen-arbeiten/berliner-schulleiter-fordert-verzicht-auf-abiturpruefungen-li.79268

Das „Neue Deutschland“ wird morgen u.a. schreiben:

Ralf Treptow, Vorsitzender der Vereinigung der Oberstudiendirektoren des Landes Berlin, fordert weitergehende Lösungen und Entscheidungen von der Senatorin: „Man sollte nicht so tun, als ob wir weiter auf Sicht fahren können.“ Die Abiturprüfungen zu verschieben, sei zwar „richtig“ und „verantwortungsvoll“. Gleichwohl betreffe die Neuregelung nur die Prüfungen vor den Osterferien. Und die danach? „Wann soll hier eine Entscheidung fallen?“, fragt Treptow. „Ich sage: Es muss eine Reißleine gezogen werden.“ Eine Möglichkeit sei der generelle Verzicht auf die Prüfungen im aktuellen Jahrgang. Das Abitur würde dann auf Grundlage der Noten aus den vier Oberstufensemestern vergeben werden. „Es ist Zeit, jetzt umzusteuern.“

Leider haben seit Beginn der Krise um das Virus in Berlin weder die Senatorin noch die Staatsekretärin irgendeine Form von direkter Beratung durch den Vorsitzenden des Verbandes, in dem es die meisten Expertinnen und Experten bezüglich der Prüfungen im Land Berlin gibt, angestrebt. Leider haben die politischen Verantwortlichen auch nicht zu den von mir bereits schon am 12./13.03.2020 abgegebenen Empfehlungen an die Verwaltung das Gespräch gesucht. Bereits damals habe ich empfohlen, das „Fahren auf Sicht“ zu beenden und grundlegend „umzusteuern“ sowie dafür insgesamt vier mögliche Szenarien entworfen. Gleichzeitig habe ich betont, wenn man nicht sofort umsteuere, werde es beim Abitur auf die Grundsatzentscheidung hinauslaufen, das Abitur 2020 ausschließlich auf der Grundlage der Leistungen in den vier Qualifikationssemestern verteilen zu müssen.

Die Entscheidung der Senatorin von vorgestern ist leider noch immer ein „Fahren auf Sicht“. Den jungen Berlinerinnen und Berlinern, die mit einem Bildungsabschluss die Berliner Schule nach dem Ende der Schulpflicht bzw. nach dem Besuch der gymnasialen Oberstufe verlassen wollen und die Zukunftspläne auch für die Zeit nach der Corona-Krise haben, ist es nach Auffassung der Mitglieder der VOB jedoch zu wünschen, dass nunmehr festgelegt wird, wie die Bildungsabschlüsse Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss und Abitur in diesem Jahr vergeben werden. Mit diesen ausstehenden Festlegungen kann man nun einfach nicht mehr warten bis „der Nebel verzogen“ ist und ein schrittweises (derzeit noch nicht einmal definierbares) Einsteigen in das öffentliche Leben möglich und vollzogen sein wird. Mindestens meine Vorschläge liegen nunmehr schon lange genug auf dem Tisch, an dem man noch immer nicht miteinander gesprochen hat.

Für die Mitglieder der VOB plädiere ich mit Blick auf das Abitur, das unter den gegebenen Umständen verantwortlich vergeben werden kann, dafür, nicht stigmatisierende Begriffe zu verwenden. Das sind wird den Abiturientinnen und Abiturienten Berlins des Jahres 2020 schuldig. Diese werden ein vollwertiges Abitur erhalten und zwar auf der Grundlage dessen, was jetzt definiert werden muss.

Der Virus und die Bildungsabschlüsse in Berlin im Jahr 2020

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berliner Gymnasien, die zu rund 90% Mitglieder der VOB sind, bemühen sich mit aller Kraft darum, die Bildungsabschlüsse Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss (MSA) und Abitur im Interesse der Schülerinnen und Schüler auch in diesen schwer organisierbaren Zeiten sicherzustellen. Für den dabei erbrachten Einsatz, der weit über das vertretbare Maß hinausgeht, möchte ich allen meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich danken. Bitte passen auch Sie auf sich auf und bleiben schön gesund!

Der Bildungsabschluss Berufbildungsreife wird an den Berliner Gymnasien mit der Versetzung aus der Klasse 9 in die Klasse 10 erreicht. Versetzungsentscheidungen am Ende der Jahrgangsstufe 9 werden an allen Berliner Gymnasien möglich sein, egal, wie dieses Schuljahr sich weiterhin entwicklen wird.

Die Bildungsabschlüsse erweiterte Berufsbildungsreife und MSA werden an den Berliner Gymnasien nach Feststellung der Noten in den in Berlin üblichen Prüfungen und unter Berücksichtigung der Jahresnoten vergeben. Die Prüfungen wurden zuletzt vom ursprünglich vorgesehenen Termin auf den ursprünglich vorgesehen Nachschreibetermin verschoben. Der Vorsitzende der VOB hat die Senatsbildungsverwaltung vor diesem Prozess auf der Grundlage der Beschlüsse der VOB beraten und dabei auch auf Alternativen für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2019/2020 zur Feststellung des individuell von jedem Lernenden erreichten Bildungsabschlusses hingewiesen.

Für das Abitur 2020 steht der Vorsitzende der VOB den politisch Verantwortlichen und der Zentrale der SEN BJF jederzeit zur Beratung zur Verfügung. Diese wurde auch am 12./13./16.03.2020 von der Zentrale der SEN BJF erwünscht und eingeholt.

Als Vorsitzender der VOB möchte ich allen Berliner Schulleiterinnen und Schulleitern der Gymnaisen empfehlen, nur in schulisch begründeten Ausnahmefällen (wie zum Beispiel dem Unterrichtsausfall in einem Kurs des Abiturjahrgangs für einen längeren, schon weit vor der gestrigen Schulschließung begonnenen Zeitraum) vom ursprünglichen Abiturtermin wegzugehen und die Prüfung am ursprünglich geplanten Nachschreibetermin stattfinden zu lassen. Für diese Empfehlung gibt es mehrere Gründe, der offensichtlichste ist, dass auch im Berliner Abiturientenjahrgang 2020 im Laufe der nächsten Wochen die Erkrankungsrate ansteigen dürfte. Da das Land Berlin an der Durchführung aller Abiturprüfungen festhalten möchte, ist das Handeln der Schulleiterinnen ud Schulleiter vor Ort darauf ausgerichtet, durch fürsorgliche, umsichtige und alle Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigende Entscheidungen ein möglichst hohe „Durchprüfungsrate“ innerhalb des eigenen Abiturientenjahrgangs zu ermöglichen und zu erzielen. Dazu sollte man die ursprünglichen Prüfungstermine nicht unnötig verstreichen lassen und dadurch die Entscheidungen „nach hinten“ schieben. Es wäre fatal, wenn am Ende des Prüfungszeitraumes größere Anteile des Berliner Abiturientenjahrgangs nur eine, zwei, drei oder vier und eben nicht alle fünf Prüfungsergebnisse hätte.