Unter den 39 Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bildung in Berlin befindet sich auch das Instrument „Schulvertrag“.
Dazu gibt der Sprecher der VOB in Absprache mit der Sprechergruppe folgende Erklärung unter dem Titel „Innehalten!“ ab.
Unter den 39 Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bildung in Berlin befindet sich auch das Instrument „Schulvertrag“.
Dazu gibt der Sprecher der VOB in Absprache mit der Sprechergruppe folgende Erklärung unter dem Titel „Innehalten!“ ab.
Senatorin Scheeres hat sich zu einer möglichen Rückkehr Berlins zur Verbeamtung von Lehrkräften geäußert.
Für die VOB habe ich als Sprecher (mit dem Mandat der Mitglieder ausgestattet und mit der inhaltlichen Unterstützung der Mitglieder der Sprechergruppe handelnd) dazu am 12.01.19 folgende Pressemitteilung herausgegeben.
Auch der Interessenverband Berliner Schulleiter (IBS) fordert in seiner Presseerklärung vom 11.02.19 die Verbeamtung der Berliner Lehrkräfte.
Ralf Treptow
Sprecher der VOB
Die Mitgliederversammlung der VOB begrüßte am 06.12.18 den Abteilungsleiter der Abteilung I der Bildungsverwaltung, Christian Blume.
Herr Blume, dem am Ende der Veranstaltung herzlich für den konstruktiven und intensiven Gedankenaustausch gedankt wurde, ging in seinem Eingangsstatement sehr konkret auf folgende Themen ein: Personal (mit den Schwerpunkten Quereinstieg und Ermöglichung von Multiprofessionalität), Öffentlichkeitsarbeit der Schulen, Schulbau und Digitalpakt.
In der anschließenden Aussprache wurden nacheinander folgende Themen diskutiert:
Alles rund um die Ständigen Stellvertreterinnen und Ständigen Stellvertreter
Alles rund um den Vorschlag der VOB vom Juni 2017 zum „Kontingent Leitungszeit“
Abwanderung von Lehrkräften aus Berlin
Verzahnung von Praxissemester, Vorbereitungsdienst, berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, Einstellung in den Berliner Schuldienst und PKB
Alles rund um den Profilbereich II
Schulverträge
Das letzte Thema konnte aus Zeitgründen nicht umfassend diskutiert werden; Herr Blume bot an, dazu nochmals in den Gedankenaustausch mit der VOB einzutreten.
Zum Abschluss der Mitgliederversammlung wurde dem Gast, Herrn Blume, und der Gastgeberin, Frau Dr. Kopke, Schulleiterin des Max-Planck-Gymnasiums, mit kleinen Präsenten gedankt. Die Mitgliederversammlung einigte sich am Ende noch auf das Format der Herbsttagung der VOB 2019 am 04./05.09.2019 im Landgut Stober.
Die Mitgliederversammlung wurde nach 135 Minuten beendet.
Anlässlich der Mitgliederversammlung der VOB am 06.12.18 bestätigte die Mitgliederversammlung folgende von der Sprechergruppe erarbeitete Pressemitteilung der VOB zum Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Berlins B90/Die Grünen.
Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 mit bildungspolitischen Grundsatzfragen beschäftigt. In diesem Zusammenhang sind folgende Beschlüsse getroffen worden:
Die VOB erneuert und bekräftigt Forderungen zur bildungspolitischen Entwicklung in Berlin aus der VOB-Tagung von 2016:
Die Vielfalt der Berliner Gymnasien in der Mittelstufe (Klassenstufen 5 bis 9) ist zu wahren; dadurch sind einerseits altsprachliche, bilinguale, mathematisch-naturwissenschaftliche, musik-, kunst- und sportbetonte Züge und solche zur Förderung von Höher- und Hochbegabung (z.B. Schnelllerner) und andererseits die in Deutschland einmalige Vielfalt an möglichen Fremdsprachenfolgen zu erhalten.
Das Berliner Kurssystem aus fünfstündigen Leistungs- und dreistündigen Grundkursen muss erhalten bleiben und entsprechend personell ausgestattet werden. Die Öffnung, dass eine Schule mit Oberstufe, zukünftig selbst zu entscheiden hat, ob sie ihren Schülerinnen und Schüler die Belegungen von ausschließlich zwei Leistungsfächern oder die Wahlmöglichkeit zwischen der Belegung von zwei oder drei Leistungsfächern anbietet, wird ausdrücklich begrüßt.
Der Beginn der Schullaufbahn an einer weiterführenden Schule ab Jahrgangsstufe 5 muss in Berlin so lange ein Alleinstellungsmerkmal des Gymnasiums sein, bis alle Berliner Gymnasien ausschließlich einen – wie bundesweit üblich – achtjährigen Bildungsgang anbieten. Eine höhere Flexibilität und Genehmigungsbereitschaft der für die Schule zuständigen Senatsverwaltung ist bei Anträgen von Gymnasien auf Erweiterung des sechs- auf einen achtjährigen Bildungsgang sicherzustellen.
Die VOB bekräftigt ihre Auffassung, dass die Jahrgangsstufen 5 und 6 für die Lernerfolgsorientierung vor der Pubertät von besonderer entwicklungspsychologischer Bedeutung für Lernende sind. Die Berliner Gymnasium stellen sich der Kernaufgabe „Förderung und Forderung von vergleichsweise leistungsstärkeren Lernenden ab Klasse 5“ mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife nach 12 Jahren in bewusster und vielfältiger Weise. Vergleichsweise stehen den Gymnasien dafür jedoch bei größeren Klassengrößen als in der Grundschule weniger Ressourcen zur Verfügung. Differenzierung und Individualisierung des Lernens wird i.d.R. ohne übliche Unterstützungssysteme durch z.B. Erzieher/Erziehrinnen oder durch Team-Teaching geleistet. Die VOB fordert eine Erhöhung der Zumessung von Stunden für die Einrichtung von Teilungsstunden für die Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Berliner Gymnasien. Dabei soll eine Orientierung an dem Zumessungsfaktor für ein Kind in einer fünften oder sechsten Grundschulklasse erfolgen, denn eine Förderung auf einem erhöhten Leistungsniveau (durch die Einrichtung von Teilungsunterricht zur Individualisierung von Bildungswegen, durch Drehtürmodelle, durch eine erhöhte Praxisorientierung z.B. in den Naturwissenschaften und beim Fremdsprachenerwerb sowie durch eine vernetzte Wissensvermittlung mit Hilfe von Enrichmentangeboten in und außerhalb des Unterrichts) kann man nicht zum Nulltarif erwarten.
Im Zusammenhang mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 erwartet die VOB, dass bestehende erfolgreiche Systeme gestärkt und weiterentwickelt werden. Neue Programme und Ressourcen im Bereich der Begabungsförderung sollten nicht in erster Linie genutzt werden, um weitere Angebote in diesem Bereich neu zu erfinden und zu etablieren. Die Gymnasien müssen in jede Arbeitsgruppe und in jedes Arbeitsbündnis zum Thema Begabungsförderung ihrer Bedeutung entsprechend einbezogen werden.
Im Zusammenhang mit diesen Forderungen wird angeregt:
Die VOB beschloss in Kloster Chorin erneut:
Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Ständigen Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Abteilungsleiter sind in jedem Fall zu verbeamten. Bei deren Ausscheiden aus dem Amt sind die Nachfolger so zügig zu bestimmen, dass es eine unmittelbare Amtsübergabe geben kann.
Die Unterrichtsverpflichtungen für Ständige Stellvertreterinnen und Stellvertreter muss reduziert werden. Die Zuweisung von Leitungsstunden soll in Berlin, so wie in den meisten anderen Bundesländern, nicht mehr individuell, sondern kumulativ an die Schulleiterin / den Schulleiter erfolgen. Diese / dieser entscheidet über die Verteilung der Stunden. Die dabei den Schulleiterinnen / Schulleitern zur Verfügung stehende Gesamtleitungszeit für die Schule muss mindestens dem Durchschnitt der anderen Bundesländer entsprechen; in jedem Fall aber höher als die Summe der heute individuell zugewiesenen Stunden sein.
Die für die Bildung zuständige Senatorin wird erneut aufgefordert, in diesem Sinne Veränderungen herbeizuführen. Es wird erneut auf den Vorschlag der VOB für ein Kontingent Leitungszeit hingewiesen.
Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 mit dem Beurteilungswesen und den Funktionsstellenbesetzungsverfahren beschäftigt. In diesem Zusammenhang sind folgende Beschlüsse getroffen worden:
Die VOB empfiehlt, zukünftig dienstliche Beurteilungen ausschließlich als Anlassbeurteilungen zu fertigen.
Anlassbeurteilungen sollen auf einem gewichtungsvariablen Kriterienkatalog, welcher sich an dem Anlass der Beurteilung orientiert, basieren.
Für alle Stellenbesetzungsverfahren soll zukünftig ein Assessment-Center eingerichtet werden.
Die Verfahrensleitung aller Stellenbesetzungsverfahren, einschließlich der Besetzung der Stelle der Ständigen Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters, soll zukünftig bei der Schulleiterin/dem Schulleiter liegen, und zwar bis zur Fertigung des Auswahlvermerks. Diese Zuständigkeit soll auch den Abbruch von Verfahren umfassen.
Es soll eine Regelung gefunden werden, dass dienstliche Beurteilungen von Bewerbern für Funktionsstellen ihre Gültigkeit bis zum Abschluss des Verfahrens zur Besetzung der Funktionsstelle behalten.
Für die Auswahl einer geeigneten Bewerberin/eines geeigneten Bewerbers soll die Gewichtung zwischen Auswahlverfahren und Dienstlicher Beurteilung deutlich zu Gunsten beider Gesprächsanteile (Beratungsgespräch und strukturiertes Auswahlgespräch) verändert werden.
Die VOB fordert die Dienstbehörde auf, für die Schaffung erforderlicher Grundlagen die notwendigen Veränderungen zu veranlassen.
Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 auch mit dem Thema der rotierenden Ferienzeiten und deren Auswirkungen auf die Länge des Unterrichts in der Qualifikationsphase und auf die Organisation des Schuljahres beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen:
Die VOB fordert den Senat von Berlin auf, sich in der KMK und im Bundesrat dafür einzusetzen, die Rotation der Ferienzeiten (speziell der Sommerferien) zugunsten fester Sommerferienzeiten zu beenden, um einen vergleichbaren Umfang der in jedem Schuljahr zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit und vergleichbare Schuljahresabläufe zu ermöglichen. Eine Gruppierung der Bundesländer erscheint dafür sinnvoll.
Hintergrund:
Nur die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben feste Sommerferienzeiten, die den August und zwei Septemberwochen umfassen. Alle anderen Bundesländer haben rotierende Ferienzeiten. Diese Rotation führt zu erheblichen Komplikationen.
Da eine einheitliche Ferienordnung für die gesamte Bundesrepublik, vergleichbar mit den zentral festgesetzten Ferienzeiten für ganz Frankreich, nicht zu erwarten ist, sollte im Interesse der Organisierbarkeit der Schuljahresabläufe und insbesondere der Prüfungen, aber vor allem auch im Interesse der Lernenden die Rotation der Sommerferienzeiten beendet werden.
Aus der Sicht der Lernenden betrifft die unterschiedlich lange Lernzeit in den Qualifikationssemestern Q1 bis Q4 Jugendliche aller Bundesländer, außer eben in Baden-Württemberg und Bayern. Sie betrifft vor allem auch für Jugendliche eines Abiturjahrgangs zu: Denn in Abhängigkeit von den jeweiligen Ferienzeiten kann es sein, dass Jugendliche im Bundesland A insgesamt bis zu neun Wochen weniger Unterricht in den vier Semestern der Q-Phase hatten als Jugendliche im Bundesland B. Dennoch müssen sich die Jugendlichen in den Bundesländern A und B gleichen Abituranforderungen stellen. Die unterschiedliche Anzahl der Unterrichtswochen in den Bundesländern mit rotierenden Ferienzeiten in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren (65 bis 75) ist ein nicht mehr übersehbarer Fakt. Als Vergleich eignen sich die i.d.R. konstanten 72 Unterrichtswochen in BW/BY. In Berlin umfassten die vier Semester zuletzt in „ungünstigen“ zwei Schuljahren insgesamt acht Unterrichtswochen weniger als in zwei „günstigen“ Schuljahren (bezüglich der rotierenden Ferienzeiten).
Gruppiert man die Bundesländer, können diese immer noch an z.B. vier verschiedenen Zeitpunkten mit den Sommerferien beginnen und enden.
Auch bezüglich der Anzahl der Unterrichtswochen in der Qualifikationsphase zum Abitur muss eine normierende Regelung gefunden werden
Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 mit den o.g. Themen beschäftigt. In diesem Zusammenhang sind folgende Beschlüsse getroffen worden:
Die VOB hat sich anlässlich ihrer Herbsttagung am 18./19.09.18 mit der Struktur und den Aufgaben der Schulaufsicht auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang sind folgende Beschlüsse getroffen worden:
Die VOB empfiehlt eine Stärkung der zentralorganisierten Unterstützungs- und Beratungssysteme mit hoher fachlicher Expertise bei gleichzeitiger Abschaffung der regionalen Schulaufsichten. Sie fordert die Bildungssenatorin auf, mit diesem Ziel die Bildungsverwaltung zu reformieren.
Die VOB fordert eine Stärkung der Schulleitungen durch die Ausweitung der Dienstvorgesetztenaufgaben (z.B. bei Stellenbesetzungsverfahren und bezüglich der Durchführung von Disziplinarverfahren) ein.
Die VOB erneuert ihre Forderungen bzgl. eines Stundenpools für Leitungsaufgaben. Dazu wird auf das von der VOB vorgelegte Konzept zu einem „Kontingent Leitungszeit“
Die VOB schlägt im Zusammenhang mit einer Abschaffung der regionalen Schulaufsichten und damit der Außenstellen der für die Bildung zuständigen Senatsverwaltung in den Bezirken die Einführung von schulischen Personalräten
Die VOB fordert die Zusammenführung der Messinstrumente für Schulqualität (z.B. Prüfungsdaten, Indikatoren für die Schulentwicklung, Ergebnisse der Schulinspektion) zu aussagekräftigen Rückmeldungen für die einzelne Schule.