Suche
Suche Menü

Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen

Am Abend des 20.03.2017 erinnerte die VOB an ihre Gründung vor 25 Jahren und an das Wirken der VOB seither.

Die Moderatorin des Abends, OStD’n Schulze, Schatzmeisterin der VOB, stellte ihre Moderation unter das Motto „Silberhochzeit zwischen der Berliner Bildungspolitik und der VOB“.

Grußworte bei der musikalisch von drei Schülergruppen des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums umrahmten Veranstaltung sprachen die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, und der Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz, Dieter Brückner aus Bayern. Die Bundesdirektorenkonferenz (BDK) ist der Dachverband der VOB. Alle Mitglieder der BDK waren angesichts dessen, dass die BDK vom 19.-21.03.17 in Berlin tagte und die VOB in der BDK seit 25 Jahren eine besondere Wertschätzung erfährt, bei der Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehens der VOB am 20.03.17 anwesend.

In drei Erinnerungsrunden (Senator a.D. Jürgen Klemann mit dem Ehrenvorsitzenden der VOB, Dr. Jobst Werner & Senator a.D. Klaus Böger mit dem Ehrenvorsitzenden der VOB, Harald Mier & Senator a.D. Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner mit dem Vorsitzenden der VOB, Ralf Treptow) wurde über die Entwicklungen in der Berliner Schulpolitik und die Partnerschaft zwischen der Schulpolitik und der VOB in dem letzten Vierteljahrhundert reflektiert.

Bilder von der Veranstaltung am 20.03.17 finden sich im Slider der Startseite dieser Website wieder.

Das Grußwort des Vorsitzenden der BDK kann hier nachgelesen werden.

Die Berliner Tageszeitungen berichteten über das Ereignis. Hier der Bericht der Berliner Zeitung, hier der Bericht des Tagesspiegels und schließlich hier der Bericht der Berliner Morgenpost.

Glückwünsche der bildungspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen zum Verbandsjubiläum der VOB

Am Vortag der Veranstaltung „25 Jahre VOB“ hat Frau Dr. Lasic, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der VOB „die gemeinsamen Glückwünsche der bildungspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen“ per Mail übermittelt.

Auch im Namen von Frau Burkert-Eulitz (Bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) und von Frau Kittler (Bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE) wurde in der Anlage zu der Glückwunschmail ein Schreiben an die VOB versandt. Die drei Politikerinnen verwiesen darauf, dass sie am 20.03.17 selbst nicht anwesend sein können und sich auch „zukünftig auf den Austausch“ freuen. Sie wünschten der VOB per Mail eine schöne Feier.

Den Wortlaut des Schreibens der drei Politikerinnen finden Sie hier.

VOB schlägt vor, für alle Berliner Schulen ein „Kontingent Leitungszeit“ zu schaffen

Die VOB schlägt vor, in dieser Legislatur für alle Berliner Schulen ein „Kontingent Leitungszeit“ einzurichten.

Dazu wurde von der Sprechergruppe der VOB ein Entwurf für den Vorschlag erstellt.

Dieser befindet sich bis zum 20.06.17 innerhalb der VOB in der Diskussion.

Am 09.03.17 wurde der Entwurf den Vorsitzenden der anderen Schulleiterverbände Berlins und den Abteilungsleitern der SEN BJF übergeben. Erfreulicherweise wird es bereits im Mai 2017 innerhalb der nächsten Gesprächsrunde der Verbandsvorsitzenden der Schulleiterverbände mit den Abteilungsleitern zu einer ersten Diskussion zu dem Vorschlag der VOB kommen. Dabei werden dann sicherlich die Haltungen der anderen Schulleiterverbände zu dem Vorschlag der VOB und die Realisierungsmöglichkeiten, die von der SEN BJF erkannt werden , eine Rolle spielen.

Berlin ist gefordert, eine KMK-Vereinbarung im Berliner Schulgesetz zu verankern und dann auch auszugestalten

Zitat aus dem Schulgesetz des Freistaates Thüringen von 2003:

„§ 7 Gymnasium

(1) Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule ist nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen, ein Übertritt aus der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8. Der Übertritt in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums ist auch mit dem Realschulabschluss möglich.

(2) Voraussetzung für den Übertritt in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung in Form eines Probeunterrichts. Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn sie ergibt, dass der Schüler für den Besuch des Gymnasiums offensichtlich ungeeignet ist. Ein Schüler ist dann nicht geeignet, wenn nach seiner Befähigung und Leistung aufgrund einer pädagogischen Prognose eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht im Gymnasium nicht erwartet werden kann. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn bei einem Schüler aufgrund des Erreichens bestimmter Leistungsvoraussetzungen in einzelnen Fächern oder des Vorliegens einer auf seinen bisherigen Leistungen, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft beruhenden Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums eine erfolgreiche Mitarbeit am Gymnasium erwartet werden kann. ….

(3) Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.

(4) Die Klassenstufen 10 bis 12 bilden die Thüringer Oberstufe. Die Klassenstufe 10 bildet die Einführungsphase und die Klassenstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase. …“

Die beigefügte Pressemitteilung der VOB beschäftigt sich mit der Schulgesetzgebung und der daraus folgenden Realität der gymnasialen Oberstufe an den Berliner Gymnasien.

Zugegeben: Das Thüringische Schulgesetz gäbe mehrere Anlässe, um über Berliner Realitäten zu sprechen…

Die VOB wirft mit ihrer Pressemitteilung vom März 2017 jedoch konkret einen Blick auf die Realität der Berliner Jugendlichen, die an einem Berliner Gymnasium in einem 12-jährigen Bildungsgang das Abitur (erstmalig in 2012) abgelegt haben bzw. derzeit und zukünftig ablegen.

Denn es stellen sich mit Blick nach Thüringen folgende Fragen:

  • Warum wurde in einem Bundesland, in dem derzeit sowohl der Ministerpräsident als auch die Kultusministerin der Partei „Die Linke“ angehören, eine Vereinbarung, die das Bundesland Thüringen in der KMK mitgetragen hat, in die Schulgesetzgebung überführt (und auch bis heute beibehalten), in Berlin aber ignoriert man auf politischer Ebene, also bei der Gesetzgebung, was Berlin in der KMK mit vereinbart hat?
  • Warum wird in Berlin, wo zuletzt am Ende der letzten Legislatur eine Schulgesetzänderung vollzogen wurde, nicht endlich diese vom Bundesland Berlin in der KMK mitgetragene Vereinbarung in die Schulgesetzgebung überführt?
  • Möchte gar das Land Berlin das Berliner Abitur, das an den Berliner Gymnasien abgelegt wurde, der Gefahr aussetzen, in anderen Bundesländern nicht anerkannt zu werden?

Die VOB hat (fast) alle Bemühungen der aktuellen und der beiden vorangegangenen Berliner Landesregierungen unterstützt, in Berlin ein Zwei-Säulen-Modell zu installieren, auszugestalten und zu entwickeln.

Mit Unterstützung aller Mitglieder der VOB haben in Berlin seit 2012 rund 60.000 junge Berliner an einem Berliner Gymnasium ihr Abitur am Ende der Jahrgangsstufe 12 überreicht bekommen.

Die VOB hat sehr maßgeblich dazu beigetragen, dass es in Berlin nicht zu einer öffentlichen und völlig unnötigen Diskussion über eine „Rolle rückwärts hin zu einem Abitur in der Jahrgangsstufe 13 auch an den Berliner Gymnasien“ gekommen ist.

Die VOB steht nach wie vor zum Zwei-Säulen-Modell und zum Abitur an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 12.

Doch die VOB fordert seit Jahren auch Veränderungen.

Sie ist sich in den meisten dieser Forderungen von den Grundsätzen und sehr oft bis ins Detail mit anderen Verbänden und Gremien auf Landesebene einig.

Die Forderungen der VOB betreffen u.a.:

  • Schulgesetzliche Veränderungen (wie die hier angesprochene)
  • Die Sanierung auch der bestehenden Schulstandorte der Gymnasien
  • Eine realistische Perspektive für den Lehrernachwuchs in Berlin
  • Anspruchsvolle und differenzierte Rahmenplanvorgaben mit einem eigenen Rahmenplan für das Gymnasium
  • Veränderungen für die Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien
  • Eine bedarfsgerechten Ausbau der Angebote ab Klassenstufe 5 an den Berliner Gymnasien zur Stärkung von G8
  • Eine Neugestaltung der Leitungszeit an allen Berliner Schulen
  • Mehr Selbstverantwortung für die Gymnasien

Es ist nun an der Zeit, dass die Politik liefert.

Es ist zu wenig, wenn sich die Politik einseitig auf eine Unterstützung der Schulleiterverbände, also auch der VOB verlässt, deren Forderungen aber weitestgehend ignoriert!

Eine bedarfsgerechte Bildungspolitik in Berlin muss sich endlich von der Illusion einer lang- oder gar mittelfristig erreichbaren, flächendeckenden Einführung der Gemeinschaftsschule als „Berliner Einheitsschule“ lösen.

Wer sich einer solchen Illusion verschrieben hat, verliert leicht den Blick für die Realität.

Der neue Koalitionsvertrag von „R2G“ und was die VOB dazu sagt

Nächste Woche steht die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und die Ernennung der Senatorinnen und Senatoren für die erste Berliner Landesregierung aus den drei Parteien SPD, DIE LINKEN und Bündnis 90 / Die Grünen an.

Diese Koalition, die von Medienvertretern mit „R2G“ abgekürzt wird, hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der derzeit kurz vor der Annahme steht.

Lesen Sie hier, was die VOB zu den für unseren Verband relevanten Abschnitten dieses Vertrages zu sagen hat.

Wird Berlin in den nächsten Jahren die erforderlichen Lehrkräfte finden?

Die Personalsituation an den Berliner Schulen ist angespannt.

An vielen Schulen besteht Sorge, dass zum Beginn des nächsten Schuljahres nicht genügend Lehrkräfte an Bord sein werden und dass sich in den Folgejahren dieses Problem ausweiten wird.

Die Berliner Bildungsverwaltung hat in den letzten Jahren viele Ideen entwickelt, Lehrkräfte für Berlin zu gewinnen. Das wird von der VOB ausdrücklich anerkannt und unterstützt.

Dazu gehören:

  • Rechtzeitig erteilte Einstellungsgarantien für die in Mangelfächern kurz vor dem Abschluss des Staatsexamens stehenden Lehramtsanwärter
  • Einstellungsvorschläge aus den Schulen werden nicht mehr abgeblockt, sondern i.d.R. umgesetzt – ohne erst durch aufwendige Prüfverfahren die Gefahr einzugehen, dass die zur Einstellung vorgeschlagene Lehrkraft nicht mehr zur Verfügung steht, wenn das Prüfverfahren abgeschlossen ist.
  • Angebote an für die weiterführenden Schulen ausgebildete Lehrkräfte, die an diesen nicht benötigt werden, für eine Einstellung an Berliner Grundschulen
  • Werbung, um Quereinsteiger insbesondere in den Mangelfächern für eine Bewerbung für den Berliner Schuldienst zu begeistern
  • Werbung für freiwillige Umsetzungen von Lehrkräften weiterführender Schulen an Berliner Grundschulen
  • Werbung für den Berliner Schuldienst in anderen Bundesländern und im europäischen Ausland
  • Reaktivierung der „Lehrer unterer Klassen (LuKs) aus der ehemaligen DDR“, denen man bisher Erzieherstellen aber keine Stelle als Lehrkraft angeboten hat, für die Berliner Grundschulen Ich habe erstmals in 25 Jahren der Tätigkeit als Schulleiter bei der Verteilung der Lehramtsanwärter (LAA), die nun ein Einstellungsangebot erhalten haben, bemerkt, dass 2016 selbst LAA mit „Allweltskombinationen“ nicht mehr im Überhang zur Verfügung stehen.

Doch das alles reicht nicht aus. Folgendes Beispiel belegt diese nüchternde Einschätzung: Vor einigen Wochen hat die Berliner Bildungsverwaltung rund 880 Bewerbern eine Angebot für einen Vorbereitungsdienst an weiterführenden Schulen übersandt. Aus diesem Kreis sind jetzt nur rund 650 LAA verteilt worden. Das gibt einen Hinweis auf die angebliche Attraktivität Berlins. Diese reicht offensichtlich noch nicht einmal mehr aus, um die Absolventen der Universitäten zur einer Aufnahme eines Vorbereitungsdienstes in Berlin zu bewegen – und das, obwohl weitestgehend eine Garantie zur Möglichkeit eines sofortigen Beginns eines Vorbereitungsdienstes allen Bewerbern signalisiert wird. Zu befürchten ist, dass noch nicht einmal die 650 verteilten LAA am Schuljahresbeginn in Berlin ihren Vorbereitsungsdienst aufnehmen werden. Damit bildet Berlin dann unter dem eigenen Bedarf aus.

Es waren in der jetzigen Einstellungsrunde übrigens unter den 880 angeschriebenen Bewerbern nur rund 2% mit der Fakultas Ch und nur rund 3% mit der Fakultas Ph, in absoluten Zahlen etwas mehr als 50 mit Chemie oder Physik als Fach. Falls in Berlin in einem halben Jahr wieder die gleiche Einstellungssituation bei den Einstellungen für den Vorbereitungsdienst bestehen sollte und wenn es Berlin schaffen würde, wirklich jeden der im Sommer 2016 und zum Februar 2017 eingestellten Lehramtsanwärter mit Physik oder mit Chemie am Ende des Vorbereitungsdienstes auch in Berlin zu halten (was sicher nicht geschehen wird), dann könnten bei Verwirklichung dieser vielen positiven Annahmen zum Schuljahr 18/19 rund 100 Lehrkräfte mit Ph oder mit Ch, die in Berlin ausgebildet worden sind, eingestellt werden. Der Bedarf, das zeigt eines VOB-interne Prognose von 2011, ist aber ein Vielfaches von diesen 100.

Wenn die Berliner Landespolitik nicht endlich die Realitäten anerkennt und grundsätzlich andere Entscheidungen trifft, dann wird in Berlin in wenigen Jahren ein nicht mehr zu bewältigender Notstand an ausgebildeten Lehrkräften bestehen. „Die Zeit“ berichtet am Wochenende davon, dass Berlin bis 2023 rund 16.000 neue Lehrkräfte benötigt. Wenn Berlin nicht umsteuert und neue Wege entdeckt und alte Wege reaktiviert, um attraktiv zu werden, dann wird, so die Prognose der VOB, dieses Ziel nicht erreichbar sein. Wenn Berlin nicht bald akzeptiert, dass es einen Wettstreit der Bundesländer um den Lehrernachwuchs gibt, dann ist bald „Ende mit Gelände“. Die Teiche, in die Berlin in den letzten Jahren Netze geschmissen hat, um Lehrkräfte zu gewinnen, sind bald leergefischt. Da kann auch eine noch so erfindungsreiche  Schulverwaltung keinen „reichen Fang“ mehr organisieren. Die Berliner Landespolitik ist gefragt! Es gilt Realitäten anzuerkennen, dabei nicht dogmatischen Entscheidungen eines gewesenen Regierenden Bürgermeisters anzuhängen und „weitere Teiche“  zu entdecken.

Die VOB schlägt vor:

  1. Rückkehr zur Verbeamtung mindestens für alle Bewerber mit Mangelfächern, auch rückwirkend!
  2. Hochschulverträge so ändern, dass eine Steuerung der Studiengänge bei Lehramtsstudierenden erfolgt! Die Kapazitäten der Universitäten müssen sich nach den Bedarfen richten!
  3. Sonderzahlungen für Lehramtsanwärter, die sich vorab für die Zeit nach dem Staatsexamen für mindestens fünf Jahre an das Berliner Schulwesen binden!
  4. Festsetzung von Maßnahmen zur Qualifikation von Menschen, die sich ohne die Absolvierung eines Lehramtsstudiums entschieden haben, für das Berliner Schulwesen an den Berliner Schulen arbeiten zu wollen!
  5. Regelmäßige Veröffentlichung von Zahlen, die den Bedarf an Lehrkräften in den Mangelfächern für einen Fünf- und einen Zehnjahreszeitraum dokumentieren, und jährliche Veröffentlichung der Zahlen, wie viele Lehramtsstudierende an den Berliner Universitäten in diesen Fächern in das Masterstudium eintreten
  6. Stipendien für besonders geeignete Berliner Abiturienten, die in Berlin ein Lehramtsstudium insbesondere in den MINT-Fächern aufnehmen wollen und sich nach Abschluss des Lehramtsstudiums zu einem Vorbereitungsdienst in Berlin verpflichten
  7. Möglichkeit einer unkomplizierten Umwandlung eines Vorbereitungsdienstes in einen berufbegleitenden Vorbereitungsdienst, wenn der Lehramtsanwärter und die ausbildende Schule dieses wünschen

Die BDK, der Dachverband der VOB, hielt ihre Frühjahrstagung in Leipzig ab

Vom 24.-27.02.16 tagte die Bundesdirektorenkonferenz (BDK) in Leipzig. Den einführenden Vortrag zum Tagungsthema „Situation der Schulleitungen an den Gymnasien in den Bundesländern“ hielt der Stellvertretende Vorsitzende der BDK, Oberstudiendirektor Ralf Treptow aus Berlin, mit einer Präsentation der Umfrageergebnisse zum Thema innerhalb der BDK .
Die Leipziger Erklärung zum Tagungsthema wird der Vorstand der VOB bei einer der nächsten Sitzungen auf die konkrete Berliner Situation zuschneiden und anschließend den so entstandenen Entwurf der nächsten Mitgliederversammlung der VOB zur Abstimmung vorlegen.
Außerdem hat sich die BDK in Leipzig mit der schulischen Integration junger Menschen aus Flüchtlingsregionen in den Bundesländern beschäftigt und folgende Erklärung verabschiedet.