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Umgestaltung der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe

Senatorin Scheeres hat angekündigt, dass das Land Berlin bei der nächsten Novelle des Schulgesetzes die Passagen zur gymnasialen Oberstufe entsprechend der von Berlin unterzeichneten KMK-Vereinbarung umgestalten wird. Dieses Gesetzesvorhaben findet die volle Unterstützung der VOB, denn dann wird auch im Schulgesetz von Berlin (aus der Sicht der VOB: endlich) klar gestellt sein, dass die gymnasiale Oberstufe grundsätzlich drei Schuljahre umfasst. An den ISS in Berlin sind das die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und an den Berliner Gymnasien sind es die Jahrgangsstufen 10 bis 12.

Die Senatorin hat auch angekündigt, dass sie eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um das erste Jahr der dreijährigen Oberstufe, also um die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 11 der ISS) einsetzen wird. Diese Ankündigung wird von der VOB ebenfalls sehr begrüßt. Die VOB geht davon aus, dass die Arbeitsgruppe gesprächs- und zieloffen handeln darf und wird. Ein Thema dieser Arbeitsgruppe dürfte auch die zukünftige Gestaltung des MSA in Berlin werden. Die VOB stimmt dabei zu 100% mit der Senatorin überein, dass auch zukünftig der MSA sowohl an den Berliner Sekundarschulen als auch an den Berliner Gymnasien vergeben werden muss.

Unabhängig vom Grundsatz einer Feststellung eines Mittleren Schulabschlusses setzt sich die VOB weiterhin für eine Reform des Weges dorthin ein.

In diesem Zusammenhang ist interessant:

  • Neben der VOB sind sowohl der Landeselternausschuss (LEA) als auch weite Teile der Schulleiterschaft der ISS mit dem derzeitigen Weg zur Vergabe des MSA (und zum Übergang in die dreijährige gymnasiale Oberstufe an den ISS bzw. zum Übergang in das 1. Semester der Qualifikationsphase innerhalb der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien) nicht einverstanden.
  • An den Gymnasien in Berlin sind die Kriterien für eine positive Versetzungsentscheidung von der Klasse 10 in  das 1. Semester der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe bedeutend härter als die für das Erreichen eines bestandenen Prüfungsteils in der derzeitigen Form des MSA in Berlin.
  • Von vielen ISS-Schulleitern werden die Kriterien für den Übergang in die Einführungsphase (Klasse 11 der ISS) als zu weich bezeichnet.
  • In keinem anderen Bundesland nehmen alle Gymnasiasten an Prüfungen zum MSA mit dem Ziel teil, dass deren Bestehen einen Übergang in die SEK II mitregelt. Die meisten Bundesländer entscheiden allein auf der Grundlage der Versetzungsentscheidung an den Gymnasien die Vergabe des MSA. Das Vorgehen in Bremen zur Vergabe des MSA für Gymnasiasten hat dabei viele Parallelen zum Vorschlag der VOB für eine Reform des MSA in Berlin.
  • Die VOB setzt sich dafür ein, das Niveau aller zentralen Prüfungen zu erhöhen. Zu dem Thema des Anspruches bei zentralen Prüfungen erschien am heutigen Tag ein interessanter Artikel im Tagesspiegel.
  • Nach Auffassung der VOB sollten zentrale Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 zu einem echten Wertmaßstab für diejenigen Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die am Ende der Schulbesuchspflicht die Berliner Schule verlassen. Für die an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 10 lernenden Schülerinnen und Schüler müssen (noch im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10) klare Prognoseinstrumente eingeführt werden, die eine belastbare Prognose für einen möglichen Erfolg in der Qualifikationsphase ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die dabei keine positive Prognose  erhalten, sollten zur Teilnahme an neugestalteten zentralen Prüfungen verpflichtet werden. Eine Teilnahme sollte auch den Gymnasiasten ermöglicht werden, deren Erziehungsberechtigte das wünschen.

 

Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen

Am Abend des 20.03.2017 erinnerte die VOB an ihre Gründung vor 25 Jahren und an das Wirken der VOB seither.

Die Moderatorin des Abends, OStD’n Schulze, Schatzmeisterin der VOB, stellte ihre Moderation unter das Motto „Silberhochzeit zwischen der Berliner Bildungspolitik und der VOB“.

Grußworte bei der musikalisch von drei Schülergruppen des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums umrahmten Veranstaltung sprachen die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, und der Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz, Dieter Brückner aus Bayern. Die Bundesdirektorenkonferenz (BDK) ist der Dachverband der VOB. Alle Mitglieder der BDK waren angesichts dessen, dass die BDK vom 19.-21.03.17 in Berlin tagte und die VOB in der BDK seit 25 Jahren eine besondere Wertschätzung erfährt, bei der Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehens der VOB am 20.03.17 anwesend.

In drei Erinnerungsrunden (Senator a.D. Jürgen Klemann mit dem Ehrenvorsitzenden der VOB, Dr. Jobst Werner & Senator a.D. Klaus Böger mit dem Ehrenvorsitzenden der VOB, Harald Mier & Senator a.D. Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner mit dem Vorsitzenden der VOB, Ralf Treptow) wurde über die Entwicklungen in der Berliner Schulpolitik und die Partnerschaft zwischen der Schulpolitik und der VOB in dem letzten Vierteljahrhundert reflektiert.

Bilder von der Veranstaltung am 20.03.17 finden sich im Slider der Startseite dieser Website wieder.

Das Grußwort des Vorsitzenden der BDK kann hier nachgelesen werden.

Die Berliner Tageszeitungen berichteten über das Ereignis. Hier der Bericht der Berliner Zeitung, hier der Bericht des Tagesspiegels und schließlich hier der Bericht der Berliner Morgenpost.

Glückwünsche der bildungspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen zum Verbandsjubiläum der VOB

Am Vortag der Veranstaltung „25 Jahre VOB“ hat Frau Dr. Lasic, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der VOB „die gemeinsamen Glückwünsche der bildungspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen“ per Mail übermittelt.

Auch im Namen von Frau Burkert-Eulitz (Bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) und von Frau Kittler (Bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE) wurde in der Anlage zu der Glückwunschmail ein Schreiben an die VOB versandt. Die drei Politikerinnen verwiesen darauf, dass sie am 20.03.17 selbst nicht anwesend sein können und sich auch „zukünftig auf den Austausch“ freuen. Sie wünschten der VOB per Mail eine schöne Feier.

Den Wortlaut des Schreibens der drei Politikerinnen finden Sie hier.

VOB schlägt vor, für alle Berliner Schulen ein „Kontingent Leitungszeit“ zu schaffen

Die VOB schlägt vor, in dieser Legislatur für alle Berliner Schulen ein „Kontingent Leitungszeit“ einzurichten.

Dazu wurde von der Sprechergruppe der VOB ein Entwurf für den Vorschlag erstellt.

Dieser befindet sich bis zum 20.06.17 innerhalb der VOB in der Diskussion.

Am 09.03.17 wurde der Entwurf den Vorsitzenden der anderen Schulleiterverbände Berlins und den Abteilungsleitern der SEN BJF übergeben. Erfreulicherweise wird es bereits im Mai 2017 innerhalb der nächsten Gesprächsrunde der Verbandsvorsitzenden der Schulleiterverbände mit den Abteilungsleitern zu einer ersten Diskussion zu dem Vorschlag der VOB kommen. Dabei werden dann sicherlich die Haltungen der anderen Schulleiterverbände zu dem Vorschlag der VOB und die Realisierungsmöglichkeiten, die von der SEN BJF erkannt werden , eine Rolle spielen.

Berlin ist gefordert, eine KMK-Vereinbarung im Berliner Schulgesetz zu verankern und dann auch auszugestalten

Zitat aus dem Schulgesetz des Freistaates Thüringen von 2003:

㤠7 Gymnasium

(1) Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. Ein Übertritt aus der Regelschule ist nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen, ein Übertritt aus der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8. Der Übertritt in die dreijährige Oberstufe des Gymnasiums ist auch mit dem Realschulabschluss möglich.

(2) Voraussetzung für den Übertritt in das Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung in Form eines Probeunterrichts. Die Aufnahmeprüfung ist nicht bestanden, wenn sie ergibt, dass der Schüler für den Besuch des Gymnasiums offensichtlich ungeeignet ist. Ein Schüler ist dann nicht geeignet, wenn nach seiner Befähigung und Leistung aufgrund einer pädagogischen Prognose eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht im Gymnasium nicht erwartet werden kann. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn bei einem Schüler aufgrund des Erreichens bestimmter Leistungsvoraussetzungen in einzelnen Fächern oder des Vorliegens einer auf seinen bisherigen Leistungen, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft beruhenden Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums eine erfolgreiche Mitarbeit am Gymnasium erwartet werden kann. ….

(3) Mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 ist eine dem Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erreicht.

(4) Die Klassenstufen 10 bis 12 bilden die Thüringer Oberstufe. Die Klassenstufe 10 bildet die Einführungsphase und die Klassenstufen 11 und 12 bilden die Qualifikationsphase. …“

Die beigefügte Pressemitteilung der VOB beschäftigt sich mit der Schulgesetzgebung und der daraus folgenden Realität der gymnasialen Oberstufe an den Berliner Gymnasien.

Zugegeben: Das Thüringische Schulgesetz gäbe mehrere Anlässe, um über Berliner Realitäten zu sprechen…

Die VOB wirft mit ihrer Pressemitteilung vom März 2017 jedoch konkret einen Blick auf die Realität der Berliner Jugendlichen, die an einem Berliner Gymnasium in einem 12-jährigen Bildungsgang das Abitur (erstmalig in 2012) abgelegt haben bzw. derzeit und zukünftig ablegen.

Denn es stellen sich mit Blick nach Thüringen folgende Fragen:

  • Warum wurde in einem Bundesland, in dem derzeit sowohl der Ministerpräsident als auch die Kultusministerin der Partei „Die Linke“ angehören, eine Vereinbarung, die das Bundesland Thüringen in der KMK mitgetragen hat, in die Schulgesetzgebung überführt (und auch bis heute beibehalten), in Berlin aber ignoriert man auf politischer Ebene, also bei der Gesetzgebung, was Berlin in der KMK mit vereinbart hat?
  • Warum wird in Berlin, wo zuletzt am Ende der letzten Legislatur eine Schulgesetzänderung vollzogen wurde, nicht endlich diese vom Bundesland Berlin in der KMK mitgetragene Vereinbarung in die Schulgesetzgebung überführt?
  • Möchte gar das Land Berlin das Berliner Abitur, das an den Berliner Gymnasien abgelegt wurde, der Gefahr aussetzen, in anderen Bundesländern nicht anerkannt zu werden?

Die VOB hat (fast) alle Bemühungen der aktuellen und der beiden vorangegangenen Berliner Landesregierungen unterstützt, in Berlin ein Zwei-Säulen-Modell zu installieren, auszugestalten und zu entwickeln.

Mit Unterstützung aller Mitglieder der VOB haben in Berlin seit 2012 rund 60.000 junge Berliner an einem Berliner Gymnasium ihr Abitur am Ende der Jahrgangsstufe 12 überreicht bekommen.

Die VOB hat sehr maßgeblich dazu beigetragen, dass es in Berlin nicht zu einer öffentlichen und völlig unnötigen Diskussion über eine „Rolle rückwärts hin zu einem Abitur in der Jahrgangsstufe 13 auch an den Berliner Gymnasien“ gekommen ist.

Die VOB steht nach wie vor zum Zwei-Säulen-Modell und zum Abitur an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 12.

Doch die VOB fordert seit Jahren auch Veränderungen.

Sie ist sich in den meisten dieser Forderungen von den Grundsätzen und sehr oft bis ins Detail mit anderen Verbänden und Gremien auf Landesebene einig.

Die Forderungen der VOB betreffen u.a.:

  • Schulgesetzliche Veränderungen (wie die hier angesprochene)
  • Die Sanierung auch der bestehenden Schulstandorte der Gymnasien
  • Eine realistische Perspektive für den Lehrernachwuchs in Berlin
  • Anspruchsvolle und differenzierte Rahmenplanvorgaben mit einem eigenen Rahmenplan für das Gymnasium
  • Veränderungen für die Jahrgangsstufe 10 der Gymnasien
  • Eine bedarfsgerechten Ausbau der Angebote ab Klassenstufe 5 an den Berliner Gymnasien zur Stärkung von G8
  • Eine Neugestaltung der Leitungszeit an allen Berliner Schulen
  • Mehr Selbstverantwortung für die Gymnasien

Es ist nun an der Zeit, dass die Politik liefert.

Es ist zu wenig, wenn sich die Politik einseitig auf eine Unterstützung der Schulleiterverbände, also auch der VOB verlässt, deren Forderungen aber weitestgehend ignoriert!

Eine bedarfsgerechte Bildungspolitik in Berlin muss sich endlich von der Illusion einer lang- oder gar mittelfristig erreichbaren, flächendeckenden Einführung der Gemeinschaftsschule als „Berliner Einheitsschule“ lösen.

Wer sich einer solchen Illusion verschrieben hat, verliert leicht den Blick für die Realität.

Der neue Koalitionsvertrag von „R2G“ und was die VOB dazu sagt

Nächste Woche steht die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und die Ernennung der Senatorinnen und Senatoren für die erste Berliner Landesregierung aus den drei Parteien SPD, DIE LINKEN und Bündnis 90 / Die Grünen an.

Diese Koalition, die von Medienvertretern mit „R2G“ abgekürzt wird, hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der derzeit kurz vor der Annahme steht.

Lesen Sie hier, was die VOB zu den für unseren Verband relevanten Abschnitten dieses Vertrages zu sagen hat.