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Hamburg vs. Berlin 3:0

Wer glaubt, die Titelzeile weise auf ein Fussballergebnis hin, der täuscht. Es geht um weit mehr als um die belangloseste Nebensache der Welt. Es geht um die Voraussetzungen, die für die Schulen in den beiden Metropolen Deutschlands derzeit bestehen und die, die bis 2025 geschaffen werden (sollen).

Wie bei einem Fußballspiel schauen wir uns jetzt die Details an:

Am 12.01.16 weilte der Vorsitzende der VOB mit einer Berliner Delegation unter der Leitung des Bildungsstaatsekretärs, Mark Rackles, in Hamburg. Hamburg hat vor rund vier Jahren den HSB (Hamburger Schulbau), eine städtische Gesellschaft, gegründet. Diese managet die komplette Gebäudeverwaltung, notwendige Sanierungen und Schulerweiterungen und den kompletten Schulneubau in der nördlichsten Metropole Deutschlands mit rund 1,72 Millionen Einwohnern. Der HSB hat in allen neun Regionen der Hansestadt kompetente Mitarbeiter, so dass alle Entscheidungen regional- und standortbezogen getroffen werden. Der HSB ist also einerseits eine zentrale Gesellschaft und andererseits eine regionale Behörde „vor Ort“.

Berücksichtigt werden muss, mit welchen Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung in den nächsten Jahren in Hamburg bzw. Berlin gerchnet wird: 1,9 bzw. 4 Millionen Einwohner (Faktor: 2,1 im Verhältnis Berlin zu Hamburg).

Vom Faktor nun zu den „Torerfolgen“ im Wettstreit der Metropolen:

1:0 für Hamburg: Der HSB hat in den zurückliegenden Jahren für jede Hamburger Schule und für jedes einzelne Schulgebäude nicht nur eine Bestandsaufnahme vollzogen, sondern für jede Schule gemeinsam mit dieser festgelegt, in welchem der Jahre bis 2025 die Schule mit welchen Maßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Neubau) rechnen kann. Es gibt eine Verbindlichkeit dieses Zeitplanes, der in den ersten vier Jahren vollständig eingehalten wurde und der als Zielstellung hat, alle kritikwürdigen Zustände an den Hamburger Schulen bis 2025 vollständig abzubauen und die Schulen bezüglich ihrer Gebäude und Außenflächen bedarfs- und zukunftsgerecht aufzustellen.

2:0 für Hamburg: Der HSB hat seit seiner Existenz bisher von der Stadt 300 Millionen Euro jährlich zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen (Anmerkung: Überdies kann der HSB jährlich immer dann, wenn es zusätzlichen Finanzierungsbedarf für die laufende Projekte gibt, Kredite bis zu 250 Millionen aufnehmen. Diese müssen dann natürlich mit Zinsen zurückgezahlt werden.) Die Höhe dieser jährlich 300 Millionen Euro soll sich auch bis 2025 nicht verändern (Für Fußballer, die nicht rechnen können: 300 x 2,1=630). Kumuliert man die Hamburger 300 Millionen pro Jahr auf 14 Jahre, so ergeben sich 4,2 Milliarden Euro, die Hamburg bis 2025 nur für die Schulen der Stadt zur Verfügung stellen wird. Für Berlin ergäben sich bei einem Faktor von 2,1 insgesamt rund 8,8 Milliarden ausschließlich für Berlins Schulen innerhalb von 14 Jahren, wann auch immer diese zukunftsfrohen Jahre für Berlins Schulen starten würden…

3:0 für Hamburg: Der HSB hat eine personelle Ausstattung, die am letzten Freitag mit rund 400 Vollzeitstellen nur für die Schulsanierungen, die Schulerweiterungen und den Schulneubau angegeben wurde (400×2,1=840). Nicht berücksichtigt bei diesen 400 Stellen sind die Schulhausmeister und deren Mitarbeiter. An großen Hamburger Schulen (über 1000 Schüler) hat ein Hausmeister bis zu drei Mitarbeiter, die den täglichen Betrieb von der Schulöffnung bis zum Abschließen der Schule am Abend absichern. 840 Stellen in Berlin wären aufgeteilt auf 12 Bezirke im Durchschnitt 70 Vollzeitstellen pro Bezirk, die sich nur um den Zustand der Schulgebäude, Sporthallen und Außenflächen bezüglich notwendiger Baumaßnahmen kümmern. Berlin ist meilenweit davon entfernt, eine vergleichbare Personalsituation in den Bezirken zu haben.

Die VOB fordert nach der Analyse der Hamburg-Berlin-Situation:

  1. Nicht die Betrachtung der Berliner Strukturen bezüglich der Verantwortung für die Schulgebäude darf im Mittelpunkt der derzeitigen und kommenden Diskussionen (in dem ewigen Kompetenzgerangel zwischen den Bezirken und dem Land) stehen, sondern im Mittelpunkt müssen stehen: das Budget für die Schulsanierungen, Schulerweiterungen und Schulneubauten und der Umfang der personellen Voraussetzungen. Beides sind Landesaufgaben!
  2. Berlin muss einen Masterplan für Berlins Schulbauten und Schulstandorte entwickeln.
  3. Berlin muss deutlich mehr Finanzen für Berlins Schulen zur Verfügung stellen und Berlin muss es wenigstens versuchen, in die Nähe dessen zu kommen, was Hamburg hier finanziell schon leistet und zukünftig weiterhin leisten möchte.
  4. Berlin muss dafür Sorge tragen, dass die bezirklichen Facility-Management-Center für alle schulischen Fragen personell bedarfsgerecht ausgestattet werden.
  5. Berlin muss dafür Sorge tragen, dass die Vorgehensweisen bei der Umsetzung eines Masterplans in den Bezirken vergleichbar sind und dennoch individuelle und standortbezogene Lösungen möglich sind.
  6. Berlin muss dafür Sorge tragen, dass die Schulen endlich bedarfsgerecht mit Hausmeistern und Mitarbeitern der Hausmeister ausgestattet werden. Jede Schule muss von der Öffnung bis zur Schließung entweder durch den Hausmeister oder durch einen von dessen Mitarbeitern besetzt sein.

Berlin braucht die Umsetzung dieser sieben Maßnahmen, um irgendwann die Chance auf ein 3:3 im Vergleich zu Hamburg zu haben. Der neue Senat ist ab Herbst 2016 gefordert und der alte sollte wenigstens noch vernünftige Ansätze liefern. Die Zeit von „Sparen bis es quietscht“ hat Berlins Schulen bezüglich ihrer Gebäude, deren Zustand und Verwaltung an den Rand des Vertretbaren manövriert.

Ralf Treptow, Vorsitzender der VOB,

Berlin, den 14.02.2016

Hier ein Link zu den Hintergründen zur HSB. Der Tagesspiegel berichtet am 08.01.16.

 

 

Berlins LEA erneuert seine Unterstützung zur Position der VOB bezüglich des MSA an den Gymnasien in der Stadt

Der Landeselternausschuss (LEA) hat beschlossen, eine Reform des MSA an den Berliner Gymnasien zu fordern.

Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des LEA dazu.

Damit erneuert der LEA seinen Beschluss in gleicher Sache von vor einigen Jahren mit vielen neuen und sehr zutreffenden Argumenten. Der LEA betont ausdrücklich, dass schon sehr lange Vorschläge der Gymnasialdirektoren zur möglichen Richtung und zu den möglichen Zielen einer dringend notwendigen Reform auf dem Tisch liegen (und meint die zahlreichen Vorschläge der VOB dazu).

Die zuständige Senatorin hatte allerdings bereits kurz nach ihrem Amtsantritt verlauten lassen, dass es mit ihr keine Reform des MSA in Berlin bis zum Ende der Legislatur geben werde. Nun stehen die Positionen des LEA und der VOB auf der einen und die Position der Senatorin auf der anderen Seite der Medaille „MSA“.

Vor-Ort-Sicherung des Betriebs und Antrag im Abgeordnetenhaus zur Abschaffung des Probejahres an den Gymnasien

Nach einem Brief vom Dezember 2013 an alle Bezirksbürgermeister und den (damaligen) Regierenden Bürgermeister hat sich die VOB im Januar 2016 mit einem erneuerten Brief nun an den Regierenden Bürgermeister und die schulpolitischen Sprecher der im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenden Fraktionen gewandt. Thema: Vor-Ort-Sicherung des täglichen Ablaufs an den Berliner Gymnasien.

Außerdem hat der Ehrenvorsitzende der VOB zu einem Antrag der LINKEN im Abgeordnetenhaus, das Probejahr an den Gymnasien abzuschaffen, im Schulausschuss des AGH, in dem er auf Einladung der CDU-Fraktion als Experte angehört wurde, folgende Stellungnahme abgegeben.

Der Brief, der Antrag und die Stellungnahme sind per Link zu erreichen.

Mitgliederversammlung der VOB

Am 04.11.15 fand eine Mitgliederversammlung der VOB am Dathe-Gymnasium in Friedrichshain-Kreuzberg von 17 bis 19:30 Uhr statt.

Im ersten Teil der Mitgliederversammlung gab es einen ca. einstündigen Gedankenaustausch mit dem (neuen) Abteilungsleiter der Grundsatzabteilung der für die Schule zuständigen Senatsverwaltung, Thomas Duveneck. Dieser bezeichnete die VOB als „kritischen Freund“ der Zentrale der Bildungsverwaltung.

Nach der Pause gab es einen ebenso intensiven und ca. einstündigen Meinungsaustausch mit dem Justizsenator, Thomas Heilmann, der als Stellvertretender Landesvorsitzender seiner Partei eine wichtige Rolle bei der Formulierung der Ziele seiner Partei für die bevorstehende Wahl zum Berliner Abgeordenetenhaus, gerade auch mit Bezug auf das Thema „Bildung in Berlin“, einnehmen wird. Die Mitglieder bekräftigten Herrn Heilmann u.a. darin, dass es sinnvoll ist, wenn sich politische Parteien für eine verstärkte Implementierung eines achtjährigen gymnasialen Bildungsganges (G8) auch in Berlin einsetzen würden. Sie verwiesen auf die Sonderrolle, die derzeit noch immer Berlin und Brandenburg in dieser Frage einnehmen. Vorgeschlagen wurde, dass es allen Berliner Gymnasien obliegen soll, wie viele Züge der an dem jeweiligen Gymnasium möglichen Züge ab 5 bzw. ab 7 starten sollen.

Der Brief der VOB wurde vom Innensenator mit Schreiben vom 21.01.16 beantwortet. Weitere Antworten gingen bisher nicht ein.

Erste Sitzung der neuen Sprechergruppe

Am 07.10.15 fand die erste Sitzung der neuen Sprechergruppe statt. Sie dauerte 110 Minuten. Es wurde beschlossen, dass sich die VOB per Mail an das Büro der Senatorin mit der Bitte um einen Antrittsbesuch der neuen Sprechergruppe bei der Senatorin, mit einer Mail an Frau Schöneburg mit Hinweisen zur Sitzungskultur bei Dienstberatungen der Sen BJW mit den Schulleiterinnen und Schulleitern und mit einer Mail an die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, die LINKEN und der SPD wendet, um eine Mitgliederversammlung der VOB im Juni 2016 vorzubereiten.

Die Mitglieder der VOB werden über Einzelheiten der Sitzung der Sprechergruppe per Rundmail am 08.10.15 informiert.

Am 09.10.15 wurde das vorläufige Programm zur Herbsttagung 2016 der VOB in Lübbenau per Mail an die Mitglieder der VOB verschickt. Unter VERBANDSINTERNES kann dieses eingesehen werden.

Eine geplante, nun aber in der Versenkung verschwundene Änderung des Berliner Schulgesetzes

Mit einem Referentenentwurf vom Juni 2015 stand eine Veränderung des Berliner Schulgesetzes in erreichbarer Nähe, die von den Mitgliedern der VOB begrüßt worden wäre.

Diese angekündigte Gesetzesänderung hätte die Berliner Gymnasien gestärkt und sie hätte mögliche Veränderungen als Folge der Gesetzesänderung in erreichbare Nähe gestellt.

Doch die entsprechende Passage soll nun nicht ins Parlament gelangen. Lesen Sie hier die Pressemittleitung der VOB.

Die Berliner Tagespresse hat das Thema aufgegriffen. Lesen Sie hier die Berichterstattung der Berliner Morgenpost. Die Äußerung, die die Bildungssenatorin durch ihren Sprecher hat verlauten lassen, führt zu folgender Replik der VOB: PM Zur Novellierung des Berliner Schulgesetzes, hier Replik der VOB auf die Senatorin.

Neuer Vorstand gewählt und Satzungsänderung beschlossen

Am 08.09.15 wurden Helmke Schulze, Schulleiterin des Dathe-Gymnasiums in Friedrichshain-Kreuzberg in ihrem Amt als Schatzmeisterin und Ralf Treptow, Schulleiter des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums in Pankow, in seinem Amt als Sprecher der VOB durch die Mitgliederversammlung für den Zeitraum bis 2017 bestätigt.

Dr. Jochen Pfeifer und Eberhard Kreitmeyer sind wunschgemäß aus ihrem Amt als jeweils Stellvertretender Sprecher der VOB ausgeschieden und erhielten viel Anerkennung und einen ganz herzlichen Dank für die geleistete Arbeit von der gesamten Mitgliederversammlung.

Als neue Stellvertretende Sprecherinnen sind Ilona Kowollik, Schulleiterin des Marie-Curie-Gymnasiums in Charlottenburg-Wilmersdorf, und Claudia Kremer, Schulleiterin des Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasiums in Spandau, gewählt worden. Als Wahlleiter für alle Wahlen amtierte der Ehrenvorsitzende der VOB, Schulleiter a.D. Harald Mier.

Die Satzungsänderung wurde entsprechend des vom alten Vorstand vorgelegten Entwurfes durch die Mitgliederversammlung vollzogen.

Gespräch des VOB-Vorsitzenden mit dem Staatssekretär für Bildung, Mark Rackles

Am 27.08.15 führte der VOB-Vorsitzende ein ausführliches Gespräch mit Staatsekretär Rackles zur Zukunft des Abiturs ab 2017. Im Jahr 2017 wird sich auch das Land Berlin erstmalig am zentralen Aufgabenpool für die Abituraufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch beteiligen.

Sehr umfangreich wurden die Erwartungen der Öffentlichkeit und der Medien im Zusammenhang mit den 2017 anstehenden Veränderungen besprochen (Düsseldorfer Erklärung der BDK). Auf entsprechende Datenerhebungen und Beschlüsse der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) und der VOB wurde hingewiesen (Bremer Erklärung der BDK). Außerdem erfolgte ein Austausch zu der Frage, ob Berlin in allen Prüfungen (Leistungsfachprüfungen und Prüfungen im 3. Prüfungsfach) in den vier genannten Fächern auf den Aufgabenpool, der vom IQB verwaltet wird, zurückgreifen sollte. Gleichermaßen wurden die Terminsetzungen im Zusammenhang mit dem Abitur 2017 diskutiert.