Suche
Suche Menü

Der Dachverband der VOB, die BDK, tagte in Erfurt

Der Dachverband der VOB, die Bundesdirektorenkonferenz (BDK), tagte vom 27.-30.09.17 in Erfurt. Die VOB wurde durch ihren Vorsitzenden, Ralf Treptow (seit 2011 Stellvertreter des Bundesvorsitzenden der BDK), vertreten.

Die BDK hat eine Entschließung zum Abitur in Deutschland abgegeben.

Betrachtet man die in der Entschließung enthaltenen Forderungen der BDK bezüglich der Berliner Realität, so ist festzustellen:

  1. Auch in Berlin wurde der gemeinsame Aufgabenpool, aus dem sich die Bundesländer 2017 erstmals für die in dem jeweiligen Bundesland gestellten Abituraufgaben „bedienen“ konnten, als wenig hilfreich für die Vergleichbarkeit des Abiturs in Deutschland wahrgenommen.
  2. Berlin hat zum Glück an dem System aus Leistungs- und Grundkursen festgehalten. Berlin hat sogar mit der für alle Schulen, die zum Abitur führen, neu eingeräumten Möglichkeit, für die Lernenden an der jeweiligen Schule das Modell einer Wahlmöglichkeit zwischen der Belegung von zwei oder auch drei Leistungsfächern zu installieren, die Möglichkeit der Profilbildung entsprechend der Begabung und der Neigungen der Lernenden gestärkt. Die VOB sagt dazu: „Bravo!“. In Berlin nimmt man auch erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesland Brandenburg zu dem System mit fünfstündigen Leistungsfächern und dreistündigen Grundkursfächern zurückkehren wird.
  3. In Berlin umfasst die Abiturprüfung (wie von der BDK gefordert) drei schriftliche und zwei mündliche Komponenten, davon eine mündliche Prüfung.
  4. In Berlin gibt es (ebenfalls wie von der BDK gefordert) die fünfstündigen Kurse auf erhöhtem und die dreistündigen Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau und dafür eine äußere Differenzierung durch das Angebot von Grund- und Leistungskursen.

Berlin sollte sich, wie von der BDK gefordert, in der KMK für folgende Veränderungen (erneute Forderung der BDK nach einer Reform des Abiturs in Deutschland) einsetzen:

  • Sämtliche Prüfungsformate sind in Anspruch und Durchführung klar bundeseinheitlich zu definieren.
  • Zukünftig sollen von Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremdsprache und (neu!) einer der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik drei Fächer in der Abiturprüfung enthalten sein.
  • Alle de facto eingesetzten schriftlichen Abituraufgaben müssen zentral auf die Erfüllung der in den einheitlichen Prüfiungsanforderungen (EPA) definierten Standards, auf die sich die Bundesländer in der KMK geeinigt haben, durch unabhängige länderübergreifende Fachgremien überprüft werden. Dadurch kann die Fehlentwicklung bezüglich des Aufgabenpools und der „über das Knie“ gebrochenen Verinbarungen auf einheitliche Prüfungstermine, die es Bundesländern mit rotierenden Ferienzeiten fast unmöglich machen, vernünftige Abläufe und Terminsetzungen für alle Abiturprüfungskomponenten zu finden, gestoppt werden. Kurz: Nicht vorher etwas in einen Pool werfen, dann irgendetwas entnehmen (und dann auch noch verändern können), sondern die tatsächlich eingesetzten Aufgaben auf die Qualität überprüfen und damit zu einer Vereinheitlichung des Abiturs in Deutschland durch einen „Prüfungs-TÜV“ beitragen!

Im Zusammenhang mit allen in Erfurt in der BDK diskutierten Themen, die die Zukunft des Abiturs in Deutschland betreffen, steht auch der auf dieser website enthaltene Aufsatz des VOB-Vorsitzenden. Dieser wurde in Erfurt ausführlich diskutiert.

Die website der BDK ist hier erreichbar.

Herbsttagung der VOB in Kloster Zinna

Am 12./13.09.17 führte die VOB ihre Herbsttagung 2017 in der „Alten Försterei“ in Kloster Zinna durch.

Die Teilnehmer begrüßten dabei zu einem intensiven Gedankenaustausch den Staatssekretär für Bildung, Mark Rackles, und dankten ihm für den offenen Dialog. Das Laufband der Homepage dieser website zeigt ein Bild des Staatssekretärs mit den Teilnehmer der Tagung.

Während der Tagung wurden folgende Themen intensiv in Arbeitsgruppen diskutiert:

  • Die Besetzung der Funktionsstellen an den Berliner Gymnasien und die gewünschten Veränderungen bei der Neugestaltung der VV Zuordnung
  • Das Berliner Gymnasium und der Ganztagsbetrieb
  • Die Möglichkeit der Aufnahme von Absolventen der ISS an den Gymnasien für alle noch drei zu besuchenden Jahre in der SEK II
  • Das Angebot der Wahlmöglichkeit zwischen der Belegung von zwei bzw. drei Leistungsfächern
  • Die Jahrgangsstufe 10 an den Berliner Gymnasien als E-Phase und damit erstem Jahr der dreijährigen gymnasialen Oberstufe
  • Profilierungsmöglichkeiten der Lernenden an den Berliner Gymnasien in den Jahrgangsstufen 8 und 9
  • Externe Evaluation (Schulinspektion) und interne Evaluation an den Berliner Gymnasien
  • Schulprogramm und schulinternes Curriculum (SchuP und SchiC)
  • Kontingent Leistungszeit entsprechend des schon vorliegenden Vorschlages der VOB
  • Die gewünschten Veränderungen bei der Neugestaltung der VV Dienstliche Beurteilungen

Die Sprechergruppe hat von den Tagungsteilnehmern viele Anregungen für ihr Wirken bezüglich der genannten Themen erhalten. Gleichzeitig hat sich die Tagung darauf verständigt, dass sich die nächste Mitgliederversammlung der VOB mit dem Thema „Aufgaben der regionalen Schulaufsicht und Zusammenarbeit der regionalen  Schulaufsicht mit den Schulleitungen vor Ort“ beschäftigt.

Anhörung zum neuen Rahmenlehrplan von 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg im Abgeordnetenhaus

Am 29.06.17 fand im Schulausschuss des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zu diesem Thema statt. Neben der Schulleiterin der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule, Frau Bauch, und dem Leiter des LISUMs, Herrn Dr. Bieber, wurde auch der Vorsitzende der VOB angehört. Das Manuskript seiner Stellungnahme finden Sie hier.

Im Anschluss an die drei Stellungnahmen ergab sich eine muntere Diskussion im Rahmen der Anhörung. Alle drei Anzuhörenden hatten dabei jeweils noch einmal die Gelegenheit zu einem Redebeitrag. Wenn das Wortprotokoll dieser Ausschussitzung vorliegen wird, wird es hier einen Link dazu geben.

Den Vergleich der Berliner Gymnasien mit dem VW-Diesel-Motor durch die Vertreterin der LINKEN im Ausschuss wies als erster der Abgeordnete Freesdorf (FDP) entschieden zurück. Von Vertretern aus den Regierungsfraktionen wurde der einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 auch deshalb begrüßt, weil es nun eine Grundlage dafür gäbe, in der Grundschule Versäumtes danach aufzuarbeiten. Gleichermaßen wurde von diesen Vertretern nun ein einheitlicher Rahmenlehrplan auch für die Oberstufe angefragt. Der Bildungsstaatsekretär, Mark Rackles (SPD), wies auf den sehr langen Anhörungsprozess für den Rahmenlehrplan 1 bis 10 hin.

Dazu ist anzumerken:

  1. Die Abgeordnete Kittler (DIE LINKE), die den oben erwähnten Vergleich tätigte, hatte offensichtlich das vom VOB-Vorsitzenden benutzte Bild von den verschiedenen Automodellen und dem einheitlichen Motor nicht verstanden. Denn in diesem Bild wären die Berliner und die Brandenburger Grundschulen, die Berliner und die Brandenburger Gymnasien, die Berliner ISS’n und die Brandenburger Ober- und Gesamtschulen die verschiedenen Automodelle und der „Einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg“ der einheitliche Motor, dessen Einbau vom VOB-Vorsitzenden kritisiert wurde.
  2. Die Zusammenführung der bisher getrennten Rahmenpläne für die Grundschulen und die Oberschularten damit zu begründen, dass nun an der Grundschule Versäumtes an den Oberschulen besser nachzuarbeiten sei, entfaltet eine sehr eigentümliche Logik. Die Berliner und Brandenburger Gymnasien kämen jedenfalls nie auf die Idee, nun müssten auch ihre Lehrpläne mit den der Universitäten zusammengeführt werden. Vielmehr ist und bleibt es Anspruch der Gymnasien, ihren Absolventen nicht nur die Hochschulzugangsberechtigung zu attestieren, sondern sie auch umfassend auch auf ein Hochschulstudium vorbereitet zu haben.
  3. Die Forderung nach einem einheitlichen Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe für Berlin und Brandenburg zeigt ein erschreckendes Maß an Unkenntnis der Einfordernden an. Offensichtlich ist diesen entgangen, das Berlin und Brandenburg derzeit völlig unterschiedliche Formen der vier Qualifikationssemester für das Abitur anbieten. Berlin setzt auf die bewährten Grund- und Leistungskurse, während Brandenburg erst in einigen Jahren zu diesem Prinzip zurückkehren möchte. Offensichtlich blenden die Einfordernden auch aus, dass Berlin noch immer nicht die nach KMK-Vereinbarung grundsätzlich dreijährige gymnasiale Oberstufe im Schulgesetz verankert hat und Berlin nach wie vor eine „zweijährige Oberstufe an den Gymnasien“ regelt und damit gegen die KMK-Vereinbarung verstößt. Ebenso wird ausgeblendet, dass der „Einheitliche Rahmenlehrplan von 1 bis 10 für Berlin und Brandenburg“ in der Niveaustufe H bereits jetzt das regelt, was an den Berliner ISS’n und den Brandenburger Ober-und Gesamtschulen (erst) in der Jahrgangsstufe 11 zu erreichen ist.
  4. Der Bildungsstaatssekretär hat mit der sehr langen Anhörungsphase selbstverständlich recht. Gleichermaßen greift dieser Hinweis den eigentlichen Kritikpunkt nicht auf. Denn es gab eben vorher keinen gesellschaftlichen Kompromiss dafür, die Rahmenpläne für die Grundschule und die einzelnen Oberschulformen in einem einheitlichen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zusammenzufassen. Dieser Paradigmenwechsel wurde öffentlich erst bekannt, als der erste Entwurf vorlag, der dann – und das ist korrekt – eine sehr lange Anhörungsphase durchlief.

Der VOB-Vorsitzende hatte im Meinungsbildungsprozess in der Vereinigung immer die Haltung vertreten, Berlin (ggf. auch Berlin und Brandenburg gemeinsam) benötigt (benötigen)

a) einen Rahmenplan für die Berliner (und ggf. auch Brandenburger) Grundschule von 1 bis 4,

b) einen Rahmenplan für das Berliner (und ggf. auch für das Brandenburger) Gymnasium für den durchgängigen gymnasialen Bildungsgang von 5 bis 12, der für die Berliner (und ggf. auch Brandenburger) Grundschule die Orientierung für das in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu Erreichende darstellt,

c) einen Rahmenplan für die Berliner ISS (und ggf. auch für die Brandenburger Ober- und Gesamtschulen) für deren Bildungsgang von 7 bis 10,

d) einen Rahmenplan für die dreijährige gymnasiale Oberstufen in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 für die gymnasialen Oberstufen an den Berliner ISS und an den Berliner OSZ (und ggf. für die Brandenburger Oberstufen, die in zum Abitur in der Jahrgangsstufe 13 führen).

 

Die Hauptversammlung der VOB hat die neue Sprechergruppe gewählt.

Am 20.06.17 fand von 17 bis 19:15 Uhr die Hauptversammlung der VOB statt. Nach dem Bericht des Vorsitzenden zur Tätigkeit der Sprechergruppe in der zurückliegenden  Wahlperiode, dem Kassenbericht, der Entlastung der Schatzmeisterin und der Sprechergruppe wurde der Wahlleiter bestimmt. Als Wahlleiter agierte der Ehrenvorsitzende der VOB, Dr. Jobst Werner. Es wurden für die Wahlperiode 2017 – 2019 gewählt:

Sprecher der VOB:

Oberstudiendirektor Ralf Treptow, Schulleiter des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums in Pankow

Schatzmeisterin der VOB:

Oberstudiendirektorin Helmke Schulze, Schulleiterin des Dathe-Gymnasiums in Friedrichshain-Kreuzberg

Stellvertreter des Sprechers:

Oberstudiendirektorin Ilona Kowollik, Schulleiterin des Ossietzky-Gymnasiums in Pankow

Oberstudiendirektor Wolfgang Gerhardt, Schulleiter des Albert-Einstein-Gymnasiums in Neukölln

Der alte und neue Sprecher der VOB bedankte unter dem Beifall der Mitgliederversammlung bei Oberstudiendirektorin Claudia Kremer, die nicht mehr für den Vorstand kandidierte.

Anlässlich der Hauptversammlung wurde eine Pressemitteilung herausgegeben, die über die Wahlen und weitere Beschlüsse der Hauptversammlung informiert.

Diese ist hier nachlesbar.

 

Anstehende Veränderungen der Verordnung für die Sekundarstufe I (SEK I-VO) und für die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)

Die Senatsbildungsverwaltung plant Neufassungen der SEK I-VO und der VO-GO. Unzweifelhaft sind diese Neufassungen nötig; viel zu lange wurden sie verzögert. Einige der Neuerungen in den beiden Verordnungen werden von der VOB ausdrücklich begrüßt, so z.B. die Möglichkeit, dass die Berliner Schulen nun (durch Beschluss der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte) entscheiden können, ob an der jeweiligen Schule den in der Qualifikationsphase zum Abitur Lernenden die Wahlmöglichkeit zwischen der Belegung von zwei oder von drei Leistungsfächern angeboten wird.

Zu den derzeit vorliegenden Neufassungen der SEKI-VO und der VO-GO hat der Sprecher der VOB eine erste Stellungnahme abgegeben (hier nachlesbar). Die Hauptversammlung der VOB wird sich am 20.06.17 auch mit diesem Thema beschäftigen.

 

Das Abitur 2017 hat auch in Berlin begonnen

Auch in Berlin haben die schriftlichen Abiturprüfungen begonnen. Erstmals kommt ein Teil der Aufgaben aus einem länderübergreifenden Pool. Und schon setzt die Kritik ein. Lesen Sie hier, was die TAZ schreibt. Den Vorsitzenden der VOB verwundern kritische Töne zum Abitur 2017 nicht. Diese waren aus seiner Sicht vorausschaubar. Lesen Sie einen Aufsatz des VOB-Vorsitzenden zum Abitur in Deutschland mit einem Vorschlag von sechs Maßnahmen, die in den Bundesländern, in der KMK und im Bund ergriffen werden sollten.

Umgestaltung der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe

Senatorin Scheeres hat angekündigt, dass das Land Berlin bei der nächsten Novelle des Schulgesetzes die Passagen zur gymnasialen Oberstufe entsprechend der von Berlin unterzeichneten KMK-Vereinbarung umgestalten wird. Dieses Gesetzesvorhaben findet die volle Unterstützung der VOB, denn dann wird auch im Schulgesetz von Berlin (aus der Sicht der VOB: endlich) klar gestellt sein, dass die gymnasiale Oberstufe grundsätzlich drei Schuljahre umfasst. An den ISS in Berlin sind das die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und an den Berliner Gymnasien sind es die Jahrgangsstufen 10 bis 12.

Die Senatorin hat auch angekündigt, dass sie eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um das erste Jahr der dreijährigen Oberstufe, also um die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 11 der ISS) einsetzen wird. Diese Ankündigung wird von der VOB ebenfalls sehr begrüßt. Die VOB geht davon aus, dass die Arbeitsgruppe gesprächs- und zieloffen handeln darf und wird. Ein Thema dieser Arbeitsgruppe dürfte auch die zukünftige Gestaltung des MSA in Berlin werden. Die VOB stimmt dabei zu 100% mit der Senatorin überein, dass auch zukünftig der MSA sowohl an den Berliner Sekundarschulen als auch an den Berliner Gymnasien vergeben werden muss.

Unabhängig vom Grundsatz einer Feststellung eines Mittleren Schulabschlusses setzt sich die VOB weiterhin für eine Reform des Weges dorthin ein.

In diesem Zusammenhang ist interessant:

  • Neben der VOB sind sowohl der Landeselternausschuss (LEA) als auch weite Teile der Schulleiterschaft der ISS mit dem derzeitigen Weg zur Vergabe des MSA (und zum Übergang in die dreijährige gymnasiale Oberstufe an den ISS bzw. zum Übergang in das 1. Semester der Qualifikationsphase innerhalb der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien) nicht einverstanden.
  • An den Gymnasien in Berlin sind die Kriterien für eine positive Versetzungsentscheidung von der Klasse 10 in  das 1. Semester der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe bedeutend härter als die für das Erreichen eines bestandenen Prüfungsteils in der derzeitigen Form des MSA in Berlin.
  • Von vielen ISS-Schulleitern werden die Kriterien für den Übergang in die Einführungsphase (Klasse 11 der ISS) als zu weich bezeichnet.
  • In keinem anderen Bundesland nehmen alle Gymnasiasten an Prüfungen zum MSA mit dem Ziel teil, dass deren Bestehen einen Übergang in die SEK II mitregelt. Die meisten Bundesländer entscheiden allein auf der Grundlage der Versetzungsentscheidung an den Gymnasien die Vergabe des MSA. Das Vorgehen in Bremen zur Vergabe des MSA für Gymnasiasten hat dabei viele Parallelen zum Vorschlag der VOB für eine Reform des MSA in Berlin.
  • Die VOB setzt sich dafür ein, das Niveau aller zentralen Prüfungen zu erhöhen. Zu dem Thema des Anspruches bei zentralen Prüfungen erschien am heutigen Tag ein interessanter Artikel im Tagesspiegel.
  • Nach Auffassung der VOB sollten zentrale Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 zu einem echten Wertmaßstab für diejenigen Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die am Ende der Schulbesuchspflicht die Berliner Schule verlassen. Für die an den Berliner Gymnasien in der Jahrgangsstufe 10 lernenden Schülerinnen und Schüler müssen (noch im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10) klare Prognoseinstrumente eingeführt werden, die eine belastbare Prognose für einen möglichen Erfolg in der Qualifikationsphase ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die dabei keine positive Prognose  erhalten, sollten zur Teilnahme an neugestalteten zentralen Prüfungen verpflichtet werden. Eine Teilnahme sollte auch den Gymnasiasten ermöglicht werden, deren Erziehungsberechtigte das wünschen.